Darstellung der beruflichen Laufbahn im Lebenslauf

Neben der chronologischen Auflistung der beruflichen Stationen in umgekehrter Reihenfolge, d. h. die aktuelle Position wird zuerst genannt, gehört eine Spezifikation der Tätigkeiten im Lebenslauf immer dazu.

Viele Bewerber neigen dazu, lediglich ihre beruflichen Stationen mit Zeitangaben im Lebenslauf aufzulisten. Es ist jedoch wichtig, auch die dazugehörigen Tätigkeitsschwerpunkte in Stichpunkten zu nennen.

Besonders wichtig ist dabei, Wichtiges von Unwichtigem zu trennen. Bei dem Lebenslauf einer Sekretärin ist es beispielsweise unwichtig, die Annahme und Weiterleitung von Telefonaten explizit als Unterpunkte zu einem Beschäftigungsverhältnis aufzuführen, da dies in der Regel zu den berufsüblichen Tätigkeiten gehört. Viel wichtiger sind je nach Schwerpunkt der Tätigkeit Aspekte wie

  • Erstellung der anfallenden Korrespondenz in deutscher und englischer Sprache (selbstständig, nach Stichworten, nach Phonodiktat)
  • Marktbeobachtung und monatliche Aufbereitung der Ergebnisse
  • Erstellung von PowerPoint-Präsentationen
  • Organisation von Meetings und Reisen
  • Übersetzungen von der deutschen in die englische Sprache und umgekehrt
  • Rechnungsprüfung, vorbereitende Buchhaltung.

Warum eine Spezifikation der eigenen Tätigkeitsschwerpunkte im Lebenslauf wichtig ist
Gerade bei Berufsbildern, die unterschiedliche Schwerpunkte und Tätigkeitsfelder beinhalten können, wie beispielsweise Sekretariat/Assistenz oder sozialpädagogische Berufe ist es wichtig, die eigene Tätigkeit näher zu spezifizieren, um zu belegen, dass der Kandidat über ein entsprechendes Fachwissen in unterschiedlichen und ggf. auch in der Stellenanzeige explizit geforderten Bereichen verfügt.

Um beim Beispiel der Sekretärin zu bleiben: in einigen Sekretariaten wird eher Wert auf das Schreiben nach Phonodiktat gelegt, in anderen wiederum liegt der Schwerpunkt eher auf der Buchhaltung und Reiseplanung des Chefs inklusive Reisekostenabrechnung. Der Personalverantwortliche erhält somit einen näheren Überblick darüber, über welche Kenntnisse der Bewerber tatsächlich in der Berufspraxis verfügt.

Welche Tätigkeiten nicht im Lebenslauf aufgeführt werden müssenDazu zählen beispielhaft:

  • Annahme und Weiterleitung von Telefonaten
  • Ablage und Aktenführung – es sei denn, es geht um eine Bewerbung in der Archivierung
  • Büromaterialbestellung.

Solche Tätigkeiten können besser unter dem Stichpunkt „allgemeine administrative Tätigkeiten“ zusammengefasst werden.

Beispiel für eine konkrete Spezifikation einer Stelle im Lebenslauf

10/1997 bis 12/2003 Geschäftsführungsassistentin

                                      Meyer KG, Düsseldorf

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Erstellung der anfallenden Korrespondenz nach Stichworten in deutscher und englischer Sprache
  • Marktbeobachtung inklusive monatlicher Aufbereitung der Ergebnisse
  • Protokollführung in Geschäftsleitungssitzungen inklusive Niederschrift
  • Kleinere Übersetzungen von der deutschen in die englische Sprache für den Fachbereich Marketing
  • Rechnungsstellung, Mahnwesen
  • Kassenführung
  • Organisation von Meetings und Reisen