von Alexandra Döll, veröffentlicht in Bewerbungen
Kaum ein Personalchef wird sich näher für einen Bewerber interessieren, der seine Unsicherheiten bereits in seiner ersten Arbeitsprobe deutlich – wenn auch vielfach ungewollt – zum Ausdruck bringt. Formulierungen wie "Meine EDV-Kenntnisse sind aufgrund einer Familienpause nicht mehr auf dem aktuellsten Stand, ich kann mich jedoch schnell wieder dort einarbeiten…".
Das zeugt nicht gerade von gesundem Selbstvertrauen und disqualifiziert den Bewerber, da dies möglicherweise nicht nur als Unsicherheit, sondern auch als mangelnde Zielorientierung und Durchsetzungskraft gewertet wird.
Bewerbungen: Im Anschreiben Stärken betonen – aber nicht überheblich werden
Die eigenen Vorzüge sollen betont werden, immer im Hinblick auf die konkrete Position. Hierbei geht es nicht nur um die Darstellung des fachlichen Könnens, sondern auch um die so genannten Soft Skills. Eine adäquate Darstellung der eigenen Fähigkeiten kann beispielhaft so gestaltet werden:
Abstand nehmen sollte man allerdings von überheblich wirkenden, marktschreierischen Slogans wie "Ich bin ein Gewinn für Sie und Ihr Unternehmen!" oder "Jemanden mit meinen Qualifikationen werden Sie nirgendwo sonst finden." Besonders kritisch werden diese Formulierungen, wenn die Behauptungen nicht durch Belege wie nähere Spezifizierungen der besonderen Fähigkeiten im Anschreiben oder durch gute Referenzen von früheren Arbeitgebern untermauert werden können. Selbst dann wirken solche Formulierungen eher nichtssagend und arrogant.
Bewerbungen: Müssen fehlende Fachkenntnisse im Bewerbungsanschreiben erwähnt werden?
Wenn es sich hierbei um ein Kann-Kriterium in der Ausschreibung handelt und es somit nicht um ein zwingendes Merkmal geht, das der Bewerber unbedingt erfüllen muss, bietet es sich an, auf die fehlenden Kenntnisse nicht einzugehen. Stattdessen ist es möglich, auf seine schnelle Auffassungsgabe hinzuweisen, die es dem Bewerber erleichtert, sich schnell in neue Sachverhalte/Wissensgebiete/EDV-Programme einzuarbeiten. Alternativ ist auch die Formulierung "Fehlende Kenntnisse eigne ich mir schnell und gezielt an." möglich.
Handelt es sich bei bestimmten Dingen um Muss-Kriterien, die obligatorisch für jeden Bewerber sind, der in die engere Auswahl kommen soll, macht eine Bewerbung bei fehlenden Kenntnissen im geforderten Bereich ohnehin keinen Sinn. Der Arbeitgeber wertet es mit Sicherheit als Ignoranz, wenn in seiner Stellenanzeige ausdrücklich und zwingend sichere Englischkenntnisse gefordert werden, die Bewerberin jedoch nur über Schulenglischkenntnisse verfügt, sodass diese Bewerbung ohnehin auf den Absagestapel wandern würde.
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