von Alexandra Döll, veröffentlicht in Bewerbungen
Oft verstehen Bewerber nicht, warum Sie eine Absage auf Ihre Bewerbung erhalten haben, auch wenn alle fachlichen und persönlichen Voraussetzungen mit den in der Stellenausschreibung genannten Anforderungen übereingestimmt haben. Es stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, tatsächlich beim Unternehmen nachzuhaken. Vor dem Hintergrund des AGG wird sich kaum ein Personalverantwortlicher offen zu den Gründen äußern, um eventuelle Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Bewerbungen: Mögliche Gründe für Absagen
Häufig liegen die Gründe für eine Absage gar nicht in Ihrer Person, Ihren Bewerbungsunterlagen oder Ihrer Qualifikation begründet. Wenn eine Firma auf eine Stellenausschreibung mehrere hundert oder sogar mehr als tausend Bewerbungen erhält, wird es bei dieser Anzahl zum Glücksspiel, ob man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird oder nicht.
Auch wenn dies nicht immer ohne Weiteres erkennbar ist: Wenn Sie unwissentlich auf ein fingiertes Stellenangebot geantwortet haben, ist die Absage vorprogrammiert.
Bewerbungen: schlechter Stil in Absagen
Vielfach ärgern sich Bewerber über unpersönliche Floskeln oder scheinbar abwertende Formulierungen wie etwa "Wir können Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigen. Zu unserer Entlastung senden wir Ihnen Ihre Unterlagen zurück." oder "Wir haben uns anderweitig entschieden."
Ihre Verärgerung hierüber ist sicherlich verständlich, aber bei Erhalt einer solchen Absage können Sie das Ganze auch von einer anderen Perspektive aus betrachten: Wenn ein Unternehmen nur mit Floskeln oder "negativen" Formulierungen auf Ihre Bewerbung reagiert, stellt sich automatisch die Frage, ob das Unternehmen seine Angestellten und Kunden nicht genauso unpersönlich oder abschmetternd behandelt.
Vielleicht hätten Sie spätestens im Vorstellungsgespräch festgestellt – wenn es dazu gekommen wäre – dass Ihnen die vorherrschende Unternehmenskultur nicht zusagt.
Bewerbungen: keine Reaktion seitens des Unternehmens
Analog gilt das oben Beschriebene auch für den Fall, dass ein Unternehmen überhaupt nicht auf Ihre Bewerbung reagiert oder nach einer kurzen Eingangsbestätigung überhaupt nichts mehr von sich hören lässt.
Manche Personalberater geben Ihren Kunden den Tipp, spätestens vier Wochen nach Versand der Bewerbung höflich im Unternehmen bezüglich des Standes im Bewerbungsverfahren nachzufragen, sofern das Unternehmen noch nichts hat von sich hören lassen. Die Reaktionen sind jedoch in diesen Fällen meist eher unbefriedigend:
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