Besonderheiten bei Blindbewerbungen

Abgesehen davon, dass von Blindbewerbungen ohne vorherige telefonische Kontaktaufnahme zum potentiellen Arbeitgeber ohnehin abzuraten ist, sind hierbei eine Reihe von Besonderheiten zu beachten – vergleichbar mit einer Initiativbewerbung nach einem Telefonat mit einem möglichen Arbeitgeber. Welche Besonderheiten Sie beachten müssen, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.

Wie bereits angesprochen, empfiehlt es sich nicht, Bewerbungen „auf gut Glück“ ohne vorherige Rücksprache mit einem Unternehmen zu versenden. Unverlangt eingesandte Bewerbungen – egal, ob online oder postalisch – landen häufig wenig beachtet auf irgendwelchen Ablagen oder gehen in der Flut der eingehenden E-Mails unter. Aus diesem Grund ist es besser, vor Versand Kontakt zum Unternehmen aufzunehmen und die Bewerbung an einen konkreten Ansprechpartner zu richten, der Ihnen bereits im Telefonat schon wichtige Eckpunkte nennen kann.

Absolute No-Gos bei Initiativ- und Blindbewerbungen

Wenn Sie sich auf ein konkretes Stellenangebot bewerben, haben Sie die Möglichkeit, im Anschreiben auf die in der Anzeige geforderten Kompetenzen und Fähigkeiten konkret einzugehen (Berufserfahrung, Sprachen, EDV-Kenntnisse usw.). Dies entfällt natürlich bei Blind- bzw. Initiativbewerbungen, sodass folgende Punkte bei diesen Bewerbungen ohnehin vermieden sollten:

  • Einstiege wie „hiermit bewerbe ich mich…“, „heute bewerbe ich mich bei Ihnen.“ oder „mit großem Interesse habe ich Ihre Stellenanzeige gelesen.“ sind schon bei Bewerbungen auf ein konkretes Stellenangebot alles andere als empfehlenswert, aber bei Blind- und Initiativbewerbungen sind sie tödlich. Gerade bei Blindbewerbungen erwartet der Leser wesentlich mehr Inhalt anstatt reiner, nicht mehr zeitgemäßer Floskeln.
  • Auch die Aufzählung von abgedroschenen Eigenschaftsbeschreibungen wie flexibel, belastbar, teamfähig, kommunikativ etc. kommt schon bei Bewerbungen auf eine konkrete Position nicht gut an – bei Blindbewerbungen jedoch noch viel weniger. Da es keine spezifische Stellenausschreibung gibt, erwartet der Leser natürlich ein Plus an Informationen über Sie und Ihre Qualifikationen, um vorab die Frage zu klären, ob es sich lohnt, Ihre Unterlagen ggf. zu berücksichtigen und Einsatzmöglichkeiten im Unternehmen zu prüfen oder eben nicht.
  • Dies gilt auch für die Stellung von Forderungen aller Art, z. B. die Festlegung des eigenen Urlaubsanspruchs („Unter 30 Tagen Urlaub pro Jahr fange ich erst gar nicht bei Ihnen an!“), die kategorische Ablehnung von Mehrarbeit („Überstunden kommen für mich nicht in Frage!“) oder die Aufforderung, Sie in jedem Fall anzurufen, aber nur zu einer bestimmten Uhrzeit, zählt zu den absoluten No-Gos. Sie sollen zwar nicht als unterwürfiger Bittsteller auftreten – weder in der schriftlichen Bewerbung noch im Vorstellungsgespräch – aber Forderungen zu stellen, bevor Sie überhaupt wissen, ob man Interesse an Ihnen hat, erhöht eher die Chance, dass Ihre Bewerbung unbeantwortet in den (virtuellen) Papierkorb wandert.

Mögliche Einstiege für Blind- und Initiativbewerbungen

Hierzu zählen Sätze wie:

  • Bei meinen Online-Recherchen bin ich auf die Homepage Ihres Unternehmens gestoßen. Diese hat in mir den Wunsch ausgelöst, gerne als … für Sie tätig werden zu wollen.
  • Da mir Ihr Einkaufszentrum als Kundin langjährig bekannt ist und ich dort aufgrund der angenehmen Atmosphäre stets sehr zufrieden gewesen bin, kann ich mir sehr gut vorstellen, mich beruflich als … für Sie zu engagieren.

Wenn Sie vorab bereits mit einem Ansprechpartner im Unternehmen telefoniert haben und somit aus der Blind- eine Initiativbewerbung wird, können und sollten Sie sich in jedem Fall auf das Telefonat beziehen, z. B. durch Sätze wie „Sehr geehrter Herr Müller, für das am 15. Juli 2013 geführte, informative Telefonat bedanke ich mich (herzlich). Es hat mich darin bestärkt, mich gerne in Ihrem Unternehmen engagieren zu wollen.“ Allerdings sollte die Bewerbung dann auch spätestens binnen zwei Tagen versendet werden, denn sonst besteht die Gefahr, dass Sie den guten Eindruck, den Sie am Telefon zunächst hinterlassen haben, direkt wieder zerstören, weil das Unternehmen eine verspätete Reaktion als mangelndes Interesse oder Unzuverlässigkeit auslegen könnte.

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