Wichtiges für Gründer zur Informationspflicht im Internet

Die Weiten des World Wide Web sind kein rechtsfreier Raum. Das merken Sie als Gründer spätestens dann, wenn Sie Ihre Firmenpräsenz auch auf das Internet ausdehnen und dort Ihre Informationspflicht verletzen. Wenn ein Kunde Ihnen dies mitteilt, haben Sie Glück: Sie können noch handeln. Doch wenn Ihnen erst einmal eine anwaltliche Abmahnung wegen einer nicht beachteten Informationspflicht ins Haus flattert, kann es schnell teuer werden.
Prüfen Sie daher im ersten Schritt, ob Sie auch mit Ihrem Unternehmen und dem Online-Auftritt dazu der Allgemeinen Informationspflicht gerecht werden: 
  • Ist Ihr Unternehmensname korrekt und vollständig angegeben? Achten Sie zum Beispiel auch auf die Nennung der Unternehmensform wie GmbH, GbR oder KG.
  • Haben Sie die postalische Adresse komplett und richtig hinterlegt? Straße, Straßennamen, gegebenenfalls zusätzlich ein Postfach sowie der Ortsname und die Postleitzahl sollten aufgelistet sein.
  • Ist für Ihr Unternehmen ein Vertretungsberechtigter mit vollem Vor- und Zunamen aufgeführt?
  • Kann der Kunde auf verschiedenen Wegen, d.h. auch telefonisch, mit Ihnen Kontakt aufnehmen? Nach der Nennung der Adresse reicht es NICHT, hier nur eine E-Mail-Adresse anzugeben. Sie MÜSSEN eine Telefonnummer angeben.
  • Informieren Sie auf Ihrer Internet-Seite auch über das zuständige Handelsregister? Hier sollten Sie zudem gleich die Handelsregisternummer Ihres Unternehmens preisgeben.
  • Haben Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStID) hinterlegt? Die Angabe der üblichen Steuernummer vom Finanzamt reicht hier NICHT, wenn Sie dem Kunden/Auftraggeber Rechnungen mit Umsatzsteuer ausweisen.
  • Gibt es eine für Sie speziell zuständige Aufsichtsbehörde, die Sie mit auflisten können, da Ihr Beruf einer staatlichen Genehmigung unterliegt? Zum Beispiel die Anwaltskammer, wenn Sie eine Rechtsberatung ausüben.
Informationspflicht im Online-Handel 
Bei Vertragsabschlüssen im Internet (Stichwort: Online-Handel) sind darüber hinaus wesentliche Punkte hinsichtlich der Informationspflicht zu beachten. Gehen Sie Punkt für Punkt die folgende Liste durch und prüfen Sie, ob auf Ihrer Internetseite auch abmahnsicher über die Bedingungen zu Ihren Online-Kaufverträgen informiert wird. Bei diesen Fragen zur Informationspflicht beim Internet-Handel sollten Sie jedes Mal mit "Ja" antworten, ansonsten verletzten Sie Ihre Informationspflicht. 
  • Stehen die Preise in unmittelbarer Nähe zu Ihren Produkte oder Ihrer Dienstleistung?
  • Nennen Sie alle Bestandteile des Produkts bzw. den Umfang Ihrer Dienstleistung?
  • Geben Sie die unmissverständlich und eindeutig die Umsatz-/Mehrwertsteuer an?
  • Kann der Kunde fehlerhafte Angaben in seiner Bestellung korrigieren, bevor der Online-Auftrag abgeschickt wird?
  • Weisen Sie auf Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hin – entweder im Bestellformular selbst oder auf Ihrer Homepage?
  • Kann der Kunde die gesamten AGB problemlos einsehen?
  • Weisen Sie bei AGB im PDF-Format darauf hin, wo sich der Kunde den dazu nötigen Acrobat Reader herunter laden kann?
  • Kann der Kunde den Vertragstext lesen und auf dem heimischen Computer abspeichern?
  • Bekommt Ihr Kunde eine Bestätigungs-E-Mail nach dem aufgegebenen Online-Vertrag?