von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Startup
Vorweggenommene Betriebsausgaben sind absetzbar
Vorweggenommene Betriebsausgaben sind Kosten, die Ihnen für die Vorbereitung der Unternehmensgründung entstehen. Kosten für Fachliteratur oder Seminare, die Ihnen vor der eigentlichen Gründung entstanden sind, fallen beispielsweise darunter. Vorweggenommene Betriebsausgaben Kosten, die Ihnen während der Vorbereitung Ihrer Unternehmensgründung entstehen, können Sie als vorweggenommene Betriebsausgaben absetzen, wenn Sie die erste Steuererklärung als Selbstständiger abgeben. Dazu gehören beispielsweise Beraterhonorare, Seminare, Fachliteratur oder Büromaterial. Stehen diese Ausgaben mit der darauf folgenden Gründung oder Selbstständigkeit in direktem Zusammenhang, wird das Finanzamt sie als vorweggenommene Betriebsausgaben anerkennen. Nur wenige Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
Zeitlicher Zusammenhang mit der Selbstständigkeit Ein Fortbildungsseminar, das Sie wenige Monate vor Ihrem Start in die Selbstständigkeit besucht haben, wird das Finanzamt als vorweggenommene Betriebsausgabe anerkennen, denn der Zusammenhang ist offensichtlich. Liegt das Seminar jedoch bereits länger zurück, ist die Anerkennung unwahrscheinlich.
Nachweisbarkeit Vorweggenommene Betriebsausgaben müssen Sie, wie "normale" Betriebsausgaben auch, mit ordentlichen Rechnungen oder Quittungen belegen können.