von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Startup
Ein Nebenjob auf 400-Euro-Basis, der sogenannte Minijob, wird pauschal versteuert. Diese Pauschalen trägt der Arbeitgeber. Es werden bei solchen Nebenjobs weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben fällig.
Ein Selbstständiger oder Freiberufler kann also problemlos einen Nebenjob annehmen. Für seine Einkommensteuererkärung ist ein Minijob irrelevant - er darf bis zu 4.800 Euro (12 x 400 Euro) im Jahr verdienen, für die ja bereits über die Pauschale Lohnsteuer gezahlt wurde.
Diese Regelungen gelten allerdings nur für einen Nebenjob, bei dem der Verdienst 400 Euro pro Monat nicht übersteigt - die Einkünfte aus mehreren Minijobs werden addiert, und dann werden die üblichen Steuern und Abgaben fällig.
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| Handbuch für Selbstständige und Unternehmer | Selbstständig heute | Steuern sparen für Selbstständige |
Gast
01. Februar 2010, 08:31, im Forum Startup
Gast
29. September 2009, 15:42, im Forum Startup
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