Mitarbeiter rekrutieren
Definieren Sie detaillierte Anforderungsprofile und fangen Sie früh zu suchen an (per Anzeigen, Internet, Arbeitsamt oder über private Arbeitsvermittler). Wer Auszubildende einstellen möchte, kann die Berufsinformationsbörsen der Kammern oder Schulen nutzen. Damit Sie in der Startphase flexibel bleiben, empfehlen sich befristete Arbeitsverträge und der Einsatz freier Mitarbeiter und/oder Zeitarbeitnehmer.
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
Nun richten Sie Ihre Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ein. Legen Sie für jeden Mitarbeiter eine Personalakte an. Melden Sie die Mitarbeiter bei der Krankenkasse, der Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft und beim Arbeitsamt binnen einer Woche an. Starten Sie „klein“, kann das Ihr Steuerberater schnell und preisgünstig erledigen.
Arbeitsvertrag aufsetzen
Der Arbeitsvertrag ist eine Unterart des Dienstvertrages (siehe § 611 ff. BGB). Für kaufmännische Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer gelten eigene Bestimmungen. Sie finden sich im Handelsgesetzbuch bzw. in der Gewerbeordnung. Holen Sie sich bei der Formulierung der Arbeitsverträge Rat von Ihrer Kammer, dem Verband oder Ihrem Rechtsanwalt. Wer Lehrlinge ausbilden will, besorgt sich die dafür nötigen Informationen und Spezialverträge bei der Kammer.
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