Minijob neben der Selbstständigkeit

Ein Minijob neben der Selbstständigkeit - das ist besonders für Existenzgründer keine Seltenheit. Der 400-Euro-Job dient der finanziellen Absicherung und ist durch begünstigte Besteuerung ein gutes kleines Nebeneinkommen.

Minijob: Interessant durch Steuerbegünstigung
Ein Minijob ist nicht nur etwas für Arbeitnehmer, Hausfrauen oder Studenten, die sich mit dem 400-Euro-Job etwas dazuverdienen. Auch Selbstständige, Handwerker und Freiberufler können nebenher einen Minijob annehmen müssen die Einkünfte daraus nicht über die Pauschalsteuer hinaus zu versteuern, denn: Wer einen Minijob ausübt, muss dafür nicht die üblichen Lohnsteuern und Sozialabgaben entrichten. Es werden nur Pauschalen fällig, die der Arbeitgeber trägt, maximal 30 Prozent.

Minijob neben der Selbstständigkeit
Nehmen Sie nun neben der Selbstständigkeit einen solchen Minijob an, müssen Sie die zusätzlichen Einkünfte daraus – maximal 4.800 Euro pro Jahr – nicht versteuern. Denn: Für die bis zu 400 Euro / Monat wurde mit den Pauschalabgaben bereits Lohnsteuer entrichtet.

Besonders für Existenzgründer ist ein Minijob als Nebeneinnahmequelle recht interessant. Aber auch in anderen Fällen ist ein Minijob eine gute Sache: Wenn Sie beispielsweise gern für einen Verein arbeiten würden, der sich Ihr normales Honorar nicht leisten kann. Sie könnten dann Ihre Leistung zeitlich aufgeteilt anbieten, und niedriger kalkulieren, da Sie auf den Verdienst keine Einkommensteuer leisten müssten – höchstens zwei Prozent, falls der Arbeitgeber Sie Ihnen "aufbürdet", was er durchaus tun darf.