von Winfried Braun, veröffentlicht in Startup
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
Für die Bearbeitung des Antrages sind in der Regel mindestens folgende Unterlagen erforderlich:
Coaching für Existenzgründer
Für Bezieher des Gründungszuschusses besteht die Möglichkeit, ein begleitendes Coaching durch die kfw-Mittelstandsbank gefördert zu bekommen. Die Leistungen können im ersten Jahr der Selbständigkeit beantragt werden und betragen 90 % der Beraterhonorars. Die Leistungen werden im Rahmen des ESF-BA-Programms aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.
Coaching ist also die individuelle und persönliche Begleitung einer selbständigen Tätigkeit. Sie soll Existenzgründern bei der Lösung von Problemen in der Anfangsphase der selbstständigen Tätigkeit unterstützten. Daher darf das Coaching nur von geeigneten Personen bzw. Institutionen wie Kammern, Gründungsinitiativen, Steuer –und Wirtschaftsinstitutionen sowie qualifizierten Unternehmensberatern durchgeführt werden.
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