von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Existenzgründung
Auf diesem P-Konto wird ein Guthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrages vor Pfändungen geschützt sein. Das heißt, eine Kontopfändung führt nicht mehr zur Sperrung des Girokontos. Der Pfändungsfreibetrag hängt von Einkommen und Unterhaltsverpflichtungen ab.
Auch die Sorge, dass die Bank das Girokonto wegen des Verwaltungsaufwandes durch die Pfändung kündigt und eine Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht mehr möglich ist, bleibt den Betroffenen dadurch erspart.
Pfändungsschutz für Selbstständige
Das "Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes" wird erst ein Jahr nach der Verkündigung in Kraft treten. Die Kreditwirtschaft hat also ausreichend Zeit, sich dementsprechend vorzubereiten. Etwa ab Mitte 2010 werden auch Selbstständige vom verbesserten Pfändungsschutz profitieren können.
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Werkel
13. November 2010, 13:23, im Forum Existenzgründung
Gast
05. August 2010, 12:44, im Forum Existenzgründung
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