Sinkende Steuertarife
2003 2004 2005 Eingangssteuersatz 19,9 % 16 % 15 % Spitzensteuersatz 48,5 % 45 % 42 %
Gleichzeitig steigt der Grundfreibetrag, also der Teil des Einkommens, der überhaupt nicht besteuert wird, von 7.235 € auf 7.664 € für Ledige und von 14.470 € auf 15.328 € für Verheiratete.
Welche Auswirkungen die Senkung der Steuertarife auf Ihre Steuerlast hat, hat das Bundesfinanzministerium zusammengestellt.
- Lockerung des Kündigungsschutzes
Ab 01.01.2004 dürfen Sie bis zu 10 Mitarbeiter beschäftigen, ohne dass Ihr Betrieb unter das Kündigungsschutzgesetz fällt (s.u.). - Geänderte Abschreibungsregeln
Schaffen Sie für Ihren Betrieb bewegliche Wirtschaftsgüter an, müssen Sie diese künftig im Anschaffungsjahr monatsgenau nach der AfA-Tabelle abschreiben. Bislang durften Sie folgende Vereinfachungsregel anwenden:- Anschaffung im 1. Halbjahr = voller AfA-Jahresbetrag
- Anschaffung im 2. Halbjahr = halber AfA-Jahresbetrag
Ab 2004 dürfen Sie nur noch die anteiligen Abschreibungsbeträge für jeden Monat nach Anschaffung als Betriebsausgaben geltend machen. Ihnen geht dadurch eine gern genutzte Steuerspar-Möglichkeit verloren.
- Gemeindefinanzreform
Freiberufler bleiben von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen. - Gesellschafter-Fremdfinanzierung
Maßgeblich beteiligte Gesellschafter einer GmbH dürfen für ein Darlehen an Ihre GmbH bis zu 250.000 € Zinsen kassieren. Die Zinszahlungen kann die GmbH bis zu dieser Grenze als Betriebsausgaben geltend machen. Darüber hinausgehende Beträge wertet das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung. Das bedeutet: Ein Gesellschafter darf seiner GmbH beispielsweise ein Darlehen von 5 Mio.€ zu einem Zinssatz von 5% gewähren. - Beschränkung des Verlustvortrags
Unbeschränkt können Sie Verlustvorträge künftig nur noch bis zur Höhe von 1 Mio. € mit dem laufenden Gewinn verrechnen. Darüber hinausgehende Beträge können Sie nur noch bis zur Höhe von 60% des noch verbleibenden Gewerbeertrags verrechnen. Anders gesagt: Verlustvorträge über 1 Mio.€ dürfen Sie nur verrechnen, soweit dann noch mindestens 40% Ihres zu versteuernden Gewinns übrig bleiben.