Investitionszulagengesetz: Sichern Sie sich höhere Fördergelder für 2004
Das Investitionszulagengesetz regelt die finanzielle Förderung in den neuen Bundesländern. Das Gesetz für die Jahre 2005 und 2006 ist zwischenzeitlich verkündet worden. – Förderung des Mittelstands: Mit dem Investitionszulagengesetz 2005 werden insbesondere Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen gefördert. Begünstigt ist die Anschaffung bzw. Herstellung von abnutzbaren neuen beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und von Gebäudeneubauten.
Die Förderung mit Investitionszulagen ist ab 2005 auf Erstinvestitionen beschränkt. Die Fördersätze liegen wie bisher zwischen 12,5% und 27,5%. Die erhöhte Investitionszulage von 27,5% erhalten allerdings nur kleine und mittlere Betriebe. Voraussetzung ist dann auch, dass bewegliche Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die im begünstigten Betrieb bleiben.
Gefördert werden Ihre Investitionen nach dem Investitionszulagengesetz 2005 aber nur dann, wenn sie innerhalb des Begünstigungszeitraums beginnen und enden. Ihre Investition muss also zwischen dem 24.3.2004 und dem 31.12.2006 beginnen. Außerdem muss sie zwischen dem 31.12.04 und dem 1.1.2007 abgeschlossen sein. Das bisher geltende InvZulG 1999 läuft am 31.12.2004 aus.
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Um in den Genuss der vollen Förderung zu gelangen, müssen Sie mit Ihrer Investition vor dem 25.3.2004 begonnen haben. Weitere Voraussetzung ist, dass sie vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wird. Beenden Sie die Investition erst nach dem 31.12.2004, können Sie eine Investitionszulage nur für Anzahlungen bzw. Teilherstellungskosten erhalten, die bis zum 31.12.2004 angefallen sind.
Unser Tipp: Beachten Sie unbedingt die Fristen, denn sonst können Sie leicht mehrere tausend Euro verlieren. Wenn Sie mit einem Projekt vor dem 25.3.2004 begonnen haben und es bis zum 31.12.2004 nicht beenden können, sollten Sie versuchen, sich die größtmögliche Förderung durch Anzahlungen zu sichern. Bei Anzahlungen in Höhe des Gesamtbetrags können Sie sogar die volle Investitionszulage erhalten.
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