Die neue Erbschaftsteuer: Das Wichtigste für Selbstständige auf einen Blick

Sprichwörtlich in letzter Minute hat der Bundesrat am 5. Dezember 2008 der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. Damit konnten die Neuregelungen zur Erbschaftsteuer wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Allerdings ist die Neuregelung noch komplizierter ausgefallen, als im Entwurf ursprünglich vorgesehen, und wird von Kritikern gar als „bürokratisches Monster" bezeichnet. Doch was hat sich bei der Erbschaftsteuer wirklich geändert? Und was bedeutet das für Selbstständige?

Neue Erbschaftsteuer: Auswirkungen für Selbstständige
Wenn Sie einen Betrieb z.B. von Ihrem Vater erben und sieben Jahre lang fortführen, müssen Sie als Erbe nur 15 % des Firmenwerts versteuern. Führen Sie den Betrieb gar zehn Jahre lang fort, zahlen Sie sogar gar keine Erbschaftsteuer.

Erbschaftsteuer: Kündigungen vernichten den Steuervorteil
Eine Bedingung für diese beiden Fälle ist, dass die Lohnsummen konstant bleiben. Das heißt: die Summe der Löhne, die der weitergeführte Betrieb in den sieben bzw. zehn Jahren an seine Mitarbeiter auszahlt. Die ausgezahlten Löhne müssen sich auf 650 °/o (innerhalb von sieben Jahren) bzw. 1.000 % (innerhalb von zehn Jahren) des Lohns summieren, der im Jahr vor der Erbschaft an die Mitarbeiter des Betriebs gezahlt wurde.

Mit dieser Bedingung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass das Unternehmen nicht nur auf dem Papier fortbesteht, um sich den Steuervorteil bzw. die Steuerbefreiung zu sichern. Es soll sichergestellt sein, dass der vererbte Betrieb tatsächlich Mitarbeiter in Lohn und Brot hat.

Die Gefahr liegt auf der Hand: Gerade angesichts der ungewissen wirtschaftlichen Zukunft 2009 kann kaum ein Erbe sagen, ob er in den nächsten Jahren noch so viele Mitarbeiter beschäftigen kann wie heute. Die Folge, wenn er Mitarbeiter entlässt und die Lohnsummen nicht erreicht: Der Erbe muss Erbschaftsteuer nachzahlen.

Vorteil der Reform: Die Freibeträge wurden angehoben
Deutliche Nachteile bringt die Reform für unverheiratete Lebenspartner, Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten, Cousins und Cousinen. Sie genießen zwar auch größere Freibeträge, müssen allerdings mit teilweise deutlich gestiegenen Erbschaftsteuersätzen leben.

Hier finden Sie die Neuregelungen, die bei Betriebsübergaben wichtig sind – Firmenerben müssen sich unwiderruflich für eine dieser beiden Varianten entscheiden:

7-Jahre-Regelung
Der Unternehmenserbe entscheidet sich für den so genannten Verschonungsabschlag von 85 %. Das bedeutet, dass dann nur 15 % des Unternehmenswerts besteuert werden. Dazu müssen diese drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Der Erbe muss das Unternehmen mindestens sieben Jahre lang fortführen.
  2. Die Lohnsumme für diese 7 Jahre muss zusammengerechnet 650 % der Lohnsumme im Jahr vor der Übergabe erreichen.
  3. Das Verwaltungsvermögen darf nur 50 % des Betriebsvermögens ausmachen.

10-Jahre-Regelung
Die Erbschaftsteuer entfällt komplett, wenn der Unternehmenserbe folgende Voraussetzungen erfüllt:

  1. Er führt das Unternehmen mindestens zehn Jahre fort.
  2. Nach Ablauf dieser zehn Jahre erreicht die Lohnsumme für diese zehn Jahre zusammengerechnet 1.000 % des Ausgangswerts.
  3. Das nichtproduktive Verwaltungsvermögen (z.B. fremdvermietete Grundstücke und Wertpapiere) beläuft sich auf maximal 10 % des Betriebsvermögens.