Viele standen ihr skeptisch gegenüber, der Ich-AG, mit der seit Anfang 2003 Kleinunternehmer schneller und unbürokratischer gefördert werden sollten – sogar zum Unwort des Jahres hatte der Begriff es geschafft. Fakt ist: Insgesamt haben seit Anfang 2003 Zehntausende Gründer den Zuschuss beantragt, der 600 Euro im 1., 360 Euro im 2. und 240 Euro im 3. Jahr beträgt.
Das Ergebnis der Investition: Immerhin jeder fünfte Gründer kann durch die neue Selbstständigkeit den Lebensunterhalt bestreiten, ergab eine Studie des Büros für Existenzgründungen im Großraum München. Und auch wenn es in vielen Fällen (noch) nicht reicht, um von den Geschäftsideen zu leben: Weitere 50% aller Gründerinnen und Gründer steuern mit der Ich-AG immerhin etwas zum Familieneinkommen bei.
Keine reine Beschäftigungsmaßnahme Die Zahlen belegen es: Die Ich-AG wird zu Unrecht so stark kritisiert. Sie ist vor allem für diejenigen Gründer eine gute Chance, die eine gute Idee im Kopf haben, die sich aber davor scheuen, die Hürde Überbrückungsgeld zu nehmen. Die ist nämlich im Gegensatz zur Förderung der Ich-AG wesentlich höher, weil sie einen detaillierten Businessplan erfordert, der bei der Ich-AG (zumindest noch) nicht nötig ist. Schlechter und weniger rentabel müssen die Ideen deshalb aber noch lange nicht sein, wie beispielsweise die Idee des Senfsalons von Merit Schambach beweist. Die früher arbeitslose Berlinerin stellt verschiedene Senfsorten in ausgefallenen Geschmackskombinationen her und vertreibt sie in ihrem Laden, auf Märkten und über das Internet. Ihr Startkapital: Die Zuschüsse der Ich-AG, die Unterstützung der Investitionsbank Berlin, ein Ehemann, der im Rahmen der Ich-AG-Regelungen sogar mitbeschäftigt werden konnte und vor allem Mut und die Bereitschaft, etwas zu wagen. Das Resultat: Eine Geschäftsidee, die sich trägt, eine überlebensfähige Existenz und ein erfolgreicher Ausweg aus der Arbeitslosigkeit.
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Nicht mehr so leicht, aber immer noch hilfreich Auf den Geschmack gekommen ist auch Karl-Heinz Gerrmann, selbst wenn er mit seiner Ich-AG einen 24-Stunden-Job eingegangen ist. Denn als Tierambulanz für die "Erste Hilfe bei Tieren" muss er rund um die Uhr bereit sein. Weniger arbeitsintensiv war dagegen die Gründung seines Betriebes: Die Zuschüsse der Ich-AG und der Bankkredit für den nötigen Transport wurden schnell bewilligt und Gerrmann konnte loslegen. Ganz so schnell wird es in Zukunft wohl nicht mehr gehen, wenn wie geplant ein umfangreicher Geschäftsplan Voraussetzung für die Bewilligung der Zuschüsse werden sollte. Verhindert werden soll damit zwar vor allem ein Missbrauch der neuen Arbeitslosengeld-II-Regelungen, geholfen wird damit aber auch den Ich-AG-Gründern. Denn die Begutachtung der Geschäftsidee durch einen oder mehrere Experten hilft dabei, von Anfang an Schwächen in der Idee und Probleme im täglichen Leben zu verhindern.
Die Ich-AG im Überblick
Wie hoch ist er Zuschuss? Gezahlt wird für 36 Monate, und zwar
- im 1. Jahr: monatlich 600 € - im 2. Jahr: monatlich 360 € - im 3. Jahr: monatlich 240 €
Der Zuschuss wird nur so lange gewährt, wie die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Wann bekomme ich den Zuschuss? Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: - Sie müssen bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sein. - Sie beziehen "Entgeltersatzleistungen" wie Arbeitslosengeld oder -hilfe oder Sie sind in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) beschäftigt. - Sie müssen die Selbstständigkeit im Rahmen der Ich-AG hauptberuflich ausüben.
Wie muss ich mich versichern? Als Gründer einer Ich-AG sind Sie verpflichtet, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Die Höhe des Beitrages richtet sich dabei nach dem Einkommen oder nach dem Regelsatz, der allerdings nur zur Hälfte angewandt wird. So müssen im Jahr 2004 235,47 Euro pro Monat (197,93 Euro für die neuen Bundesländer) bezahlt werden. Liegen Ihre monatlichen Einkünfte bei maximal 400 €, müssen keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Daneben müssen Sie sich natürlich krankenversichern. In den gesetzlichen Kassen werden Sie auf der Basis eines fiktiven Bruttoeinkommens von 1.190 € eingestuft. Das sind bei einem Beitragssatz von 14 Prozent ca. 167 € für die Krankenversicherung plus 20 € für die Pflegeversicherung.
Kann ich mich gegen Arbeitslosigkeit versichern? Als Selbstständiger können Sie sich nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern. Wenn Sie jedoch mit einer Ich-AG scheitern, können Sie sich jedoch erneut arbeitslos melden und erhalten Arbeitslosengeld, wenn er noch Restansprüche hat.
Wie viel Steuern zahle ich? Für Einnahmen aus Ihrer Tätigkeit im Rahmen der Ich-AG müssen wie alle anderen Einnahmen versteuert werden. Der monatliche Zuschuss zur Ich-AG ist steuerfrei.
Wo stelle ich den Antrag? Den Antrag stellen Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit. Dort gibt es bei den Arbeitsvermittlern ein Antragsformular mit der Bezeichnung EXGZ (steht für Existenzgründungszuschuss). Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, geben Sie es zusammen mit dem Gewerbeschein bzw. der Anmeldung beim Finanzamt (für Freiberufler) bei den Arbeitsvermittlern ab. Für ein Handwerk ist zusätzlich der Nachweis des Eintrags in die Handwerksrolle notwendig.