von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Heimarbeit
Das neue Gesetz soll noch 2008 in Kraft treten. Eine ursprünglich geplante GmbH ohne notwendige Beteiligung eines Notars und mit lediglich 10.000 Euro Stammkapital wird es somit nicht geben mit der GmbH-Rechtsreform. Ziel der Bundesregierung ist es, Unternehmensgründungen (auch für Selbstständige in Heimarbeit) zu vereinfachen und zu beschleunigen. Mit der Mini-GmbH will der Bund anderen internationalen Rechtsformen, vor allem der britischen Limited (Ltd.) eine deutsche Alternative entgegen stellen.
Bei der neuen Mini-GmbH entfällt jedoch die bisherige Mindesteinlage, die sonst bereits im Vorfeld pro Gesellschafter erbracht werden musste. Der Rechtsformzusatz für die "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft" wird künftig "UG (haftungsbeschränkt)" lauten. Erzielen Sie als Selbstständiger (in Heimarbeit) Gewinne, dürfen Sie diese zu drei Viertel an die Gesellschafter der Mini-GmbH ausschütten. Mindestens 25 % der Erträge müssen für die Ansammlung des Stammkapitals verwendet werden. Ist diese Grenze erreicht, wird die haftungsbeschränkte UG in eine normale GmbH umfirmiert.
Wichtig auch für Selbstständige in Heimarbeit, die allein eine solche Gesellschaft gründen wollen: Sie können das Gründungsverfahren vereinfachen, indem Sie ein gesetzlich vorgeschriebenes "Musterprotokoll" bei der Gesellschaftsgründung sowie eine "Musteranmeldung" beim Handelsregister verwenden.
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