Gewerbeschein: Das müssen Sie wissen

Für jedes und alles gibt es in Deutschland ein Formular. Von der Geburt bis zur Bahre, Formulare, Formulare. Irgendwie mag das ja sinnvoll sein, dass das deutsche Gemeinwesen sich anhand mehr oder weniger umfangreicher Bürokratie organisiert. Auch wenn wir stets über die ausufernde Bürokratie schimpfen, sie hat auch ihr Gutes. Siehe Griechenland. Was Sie als Existenzgründer zum Thema Gewerbeschein wissen müssen, lesen Sie hier.

In Griechenland ist der Staat nicht nur deshalb pleite, weil die Wirtschaft am Boden liegt, sondern auch, weil er sich nicht organisieren kann. Weil es keine Grundbücher gibt, keine durchsetzbaren Steuerbescheide, ja, und eben auch keinen Gewerbeschein. 

Wenn man in Griechenland etwa ein Taxi- oder Lkw-Gewerbe eröffnen möchte, so muss man dieses von einem Gewerbeinhaber kaufen. Für richtig viel Geld. Wohl gemerkt, man muss nicht den Gewerbeschein kaufen, sondern das ganze Gewerbe. Und da solche Gewerbe innerhalb der Familie weitergereicht werden, ist es für Newcomer sozusagen unmöglich, ein solches Gewerbe zu eröffnen. Das trifft natürlich auch auf alle anderen Bereiche zu.

Wo man einen Gewerbeschein beantragen kann

Da ist doch die deutsche Bürokratie zu loben, die für alles ein Formular hat. Sogar ein Formular, wenn man einen Gewerbeschein beantragen möchte. Das Formular erhält man beim örtlichen Bürgeramt, beim Wirtschaftsamt oder beim Ordnungsamt der Gemeinde. Vielfach ist es bereits im Internet abrufbar. Da niemand etwas umsonst macht, auch die öffentliche Verwaltung nicht, kostet ein Gewerbeschein eine Gebühr.

Gewerbeschein in 6-facher Ausführung

Man muss eine Verwaltungsgebühr bezahlen, die in etwa 50 € beträgt. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Das Formular zum Beantragen eines Gewerbescheins ist nicht umsonst in 6-facher Ausfertigung auszufüllen. Einmal ausgefüllt können sich 5 Abteilungen der öffentlichen Verwaltung damit beschäftigen. Ein Exemplar erhält der Antragsteller, ein weiteres verbleibt beim Wirtschaftsamt.

Damit man sich einen Weg sparen kann, wird das nächste Exemplar des Gewerbescheinformulars dem Finanzamt zur Verfügung gestellt. 

So ist das Gewerbe automatisch beim Finanzamt angemeldet. Der Gewerbetreibende merkt dies alsbald, da er eine neue Steuernummer zugeteilt bekommt. Zwei weitere Exemplare gehen an die jeweils zuständige IHK und Handwerkskammer.

So braucht sich der angehende Gewerbetreibende nicht wundern, wenn er von diesen Kammern plötzlich einen Beitragsbescheid bekommt. Denn die Mitgliedschaft in einer dieser Kammern ist eine Zwangsmitgliedschaft, man kann ihr nicht entrinnen. Der Existenzgründer im Gewerbebereich sollte sich jedoch genau die Bedingungen dieser Zwangsmitgliedschaft seiner jeweiligen Kammer durchlesen. In vielen Fällen erlassen die Kammern auf Antrag für Existenzgründer oder Gewerbetreibende mit nur geringem Umsatz die Mitgliedschaftsgebühr oder ermäßigen diese. 

Und damit alles seine Ordnung hat, verbleibt das letzte Exemplar des Gewerbescheinantrages bei der Stelle, die den Antrag entgegengenommen hat und füllt dort die Akten. So tut jeder, der ein Gewerbe gründet und ein solches Formular ausfüllt, etwas Gutes: Er schafft Arbeitsplätze im Gewerbe und erhält diese im öffentlichen Dienst.

Wann kein Gewerbeschein beantragt werden muss

Im Übrigen ist nicht für jede Tätigkeit, die jemand aufnehmen möchte, ein Gewerbeschein erforderlich. Denn es gibt auch Freiberufler, die freiberuflich tätig sind und dies ohne Gewerbeschein. Man sollte sich also stets zuvor erkundigen, ob für die Tätigkeit, die man ausüben möchte, wirklich ein solcher Schein erforderlich ist.

Bei Freiberuflern reicht es, die freiberufliche Tätigkeit zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt bekannt zu geben. Eine vorherige Anmeldung oder Beantragung ist nicht erforderlich.