von Michael Timpe, veröffentlicht in Geschäftsideen im Internet
Ein Fall, der zum Beispiel bei Instant Jury "verhandelt" wurde, war der Protest eines Trauzeugen gegen den Wunsch des Bräutigams, an dessen Hochzeitstag einen Tandem-Fallschirmsprung zu absolvieren. Um den Fall vor das virtuelle Gericht, das aus Nutzern der Webseite besteht, zu bringen, muss sich der "Kläger" kostenlos anmelden und seinen Fall schildern.
Das Verfahren bei Instant Jury
Die virtuelle Verhandlung erfolgt in sechs Schritten: Nach einer kurzen Schilderung des Falls durch den Kläger "betritt" der Angeklagte den Gerichtssaal. Der Kläger bringt nun seine Argumente vor, für die er auch Fotos und Videos verwenden sowie Dritte als Zeugen vorladen darf. Anschließend folgt die Argumentation des Angeklagten.
Die Instant Jury darf während des Verfahrens Fragen stellen oder kommentieren - alles per E-Mail. Nach den Schlussplädoyers stimmen die Geschworenen ab, danach wird das Urteil verkündet.
Kommt es zum Schuldspruch, trifft den "Verurteilten" eine Strafe, auf die er sich mit der Gegenpartei bereits im Vorfeld geeinigt hatte. Instant Jury kombiniert eine Community mit einer Reality-Show, in die die Nutzer sogar eingreifen können - das macht den Erfolg aus. Das Online-Portal finanziert sich ausschließlich über Werbung.
|
|
|
|
| Handbuch für Selbstständige und Unternehmer | Selbstständig heute | Steuern sparen für Selbstständige |
Keine Kommentare vorhanden
Jetzt kommentieren oder fragen
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.