Rechtsberatung: Ihre neuen Rechte seit Juli 2008

Seit dem 1. Juli 2008 dürfen Sie auch als Nicht-Jurist Ihren Kunden juristische Leistungen, also Rechtsberatung, anbieten. Grundlage dafür ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Es bleibt zwar dabei, dass eine umfassende Rechtsberatung Rechtsanwälten vorbehalten ist. Aber jetzt ist es Nicht-Anwälten erlaubt, Kunden einige Serviceleistungen anzubieten.

Rechtsberatung durch Nicht-Juristen
Folgende Rechtsberatung ist Ihnen als Nicht-Jurist zukünftig erlaubt:

  • allgemeine Hinweise zur Anwendung von Rechtsnormen, z.B. durch Rundbriefe, und
  • Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen, die typisch für die Branche und nur der Hauptleistung untergeordnet sind.

Rechtsberatung durch Vereine
Die Rechtsberatung durch Vereine und Verbände wird ebenfalls ausgeweitet. Beispielsweise darf arbeitsrechtliche Beratung in Zukunft nicht nur durch berufsständische Organisationen wie Branchenverbände erfolgen, sondern durch alle Vereine und Verbände.

Sie können daher die Angebote der in Ihrem Umkreis tätigen (Wirtschafts-)Verbände beobachten und so eine kostengünstige Alternative zum Anwalt finden. Gewerbsmäßige Inkassofirmen können jetzt zusätzlich Mahn- und Vollstreckungsverfahren betreiben. Als Kunde kommen Sie so schneller an Ihr Geld.

Weiter nur außergerichtliche Rechtsberatung
Das RDG gilt nur für den außergerichtlichen Bereich. Wenn bei einem Gericht Anwaltszwang herrscht (beim Landgericht, OLG usw.), benötigen Sie weiterhin einen Anwalt. Wenn Sie selbst juristische Dienstleistungen anbieten wollen, sollten Sie auch in Zukunft vorher prüfen, ob Sie dazu berechtigt sind.

Andernfalls drohen Ihnen neben wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Wettbewerber Bußgelder bis zu 5.000 €.