Nutzen Sie die Möglichkeit den Schornsteinfeger selbst zu wählen!

Bisher galt in Deutschland das Kehrmonopol: Das bedeutet, dass der Schornsteinfeger, der bei Haus- und Wohnungseigentümern Kontrollen durchführt, vom Land vorgeschrieben wurde. Hauseigentümer hatten keinen Einfluss auf Gebühren, Zeitpunkt der Kontrollbesuche oder das Ausmaß der Kontrollen. Dies ändert sich jetzt jedoch durch die Lockerung des Kehrmonopols. Eigentümer können den Schornsteinfeger nun selbst wählen und diesen Umstand können Sie für sich nutzen.

Welche Bedeutung hatte das Kehrmonopol für Schornsteinfeger?

Die wohl größte Auswirkung des Kehrmonopols ist, dass es unter Schornsteinfegern keinerlei Wettbewerb entstehen lässt. Es ist ein Gesetz, das Deutschland in Bezirke einteilt, die jeweils von einem Bezirksschornsteinfegermeister geleitet werden. Dieser ist von dem Gesetz dann bevollmächtigt, bei Haus- und Wohnungseigentümern Kontrollen durchzuführen und Gebühren dafür zu erheben. Die Eigentümer selbst haben dabei aber keinerlei Kontrolle über den Zeitpunkt, die Kosten oder über den Schornsteinfeger selbst.

Dies ändert sich jedoch ab dem 01.01.2013: Ab diesem Zeitpunkt wird das Kehrmonopol gelockert. Staatliche Aufgaben, wie Brandsicherheit bei öffentlichen Gebäuden oder die Abnahme eines neuen Kamins werden immer noch von einem Bezirksschornsteinfeger übernommen. Was sich aber ändert ist, dass die restlichen, all-jährlichen Kontrollen nun für den Wettbewerb offen sind. Hauseigentümer können sich nun selbst den Schornsteinfeger aussuchen, den sie für Ihre Kontrollen einsetzen möchten.

Eigentümer wählen selbst den Schornsteinfeger – wie können Sie das nutzen?

Wenn Sie ein Schornsteinfeger sind, aber kein Bezirksschornsteinfegermeister waren, dann werden Sie nun mehr Möglichkeiten der Beschäftigung finden. Durch die Eröffnung des Wettbewerbs können Sie offen für Ihre Dienstleistung werben und sich anbieten.

Aber auch für Nicht-Schornsteinfeger bietet die Lockerung des Kehrmonopols Möglichkeiten. Wenn Sie beispielsweise einen Betrieb leiten, der sich mit Sanitär-, Heizungs- oder Klimatechnik beschäftigt, dann können Sie demnächst auch Kontrollarbeiten übernehmen, die früher auf Schornsteinfeger beschränkt waren. Dazu müssen Sie eine Zusatzqualifikation für die Kontrolle von Feuerstätten erwerben. Wenn Sie diese dann haben, müssen Sie sich noch zusätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Handwerkskammer anmelden.

Bieten Sie beispielsweise Ihre Dienste auf der Internetseite Schornsteinfeger vergleichen an. Dies ist ein Portal, welches einen Überblick über die zugelassenen Schornsteinfeger.