Durch Beteiligungskapital die Eigenkapitalquote erhöhen

Die meisten mittelständigen Unternehmen haben zu wenig Eigenkapital. Weil Banken deshalb häufig Kreditanträge abweisen, scheitern zahlreiche Investitionsprojekte. Mittelständige Beteiligungsgesellschaften (MBG) bieten hier Hilfe an: Sie stellen Beteiligungskapital zur Verfügung, das Banken wie Eigenkapital bewerten. Beteiligungskapital können Sie über Ihre Hausbank oder direkt bei der Beteiligungsgesellschaft des Bundeslandes beantragen, in dem Ihre GmbH ansässig ist bzw. die Investition getätigt werden soll.

Die für Beteiligungskapital notwendigen Unterlagen erhalten Sie direkt bei der MBG (Mittelständige Beteiligungsgesellschaft). Sie können Sie auch direkt von der Internetseite der MBG herunterladen (für NRW zum Beispiel: www.kbg-nrw.de ).

Businessplan einreichen
Die MBG nimmt Ihre GmbH kritisch und umfassend unter die Lupe. Neben dem Antrag auf Beteiligungskapital müssen Sie deshalb einen Businessplan einreichen, der u.a. Auskunft gibt über

  • Ihre Qualifikation als Geschäftsführer,
  • die Unternehmensstrategie und
  • die Finanzplanung für die kommenden 3 Jahre.

Zusätzlich legen Sie den Jahresabschluss des Vorjahres bei.

So stellen Sie den Antrag auf Beteiligungskapital
Aus dem Geschäftsplan formulieren Sie eine Kurzbeschreibung (Management Summary), die Sie der MBG zusenden. Ist die MBG daran interessiert, Beteiligungskapital zur Verfügung zu stellen, werden Sie zu einem Gespräch eingeladen.

Anschließend prüft die MBG den gesamten Businessplan und die Prüfer der Gesellschaft besichtigen Ihre GmbH. Es folgt eine weitere, ausführliche Prüfung aller Unterlagen und eine Bewertung Ihres Unternehmens. Gibt die MBG ihr endgültiges OK, folgen die Verhandlungen der Vertragskonditionen und der Abschluss des Beteiligungsvertrags.

Zu diesen Konditionen erhalten Sie Beteiligungskapital
Der Beteiligungsvertrag mit der MBG wird meist für 10 Jahre (alte Bundesländer) bzw. 15 Jahre (neue Bundesländer) vereinbart. Die Beteiligung kann nach Ablauf des Vertrags verlängert werden.

 

Rückzahlung
Am Ende der Laufzeit müssen Sie das Beteiligungskapital in einem Betrag zurückzahlen. Das ist der Betrag, den Ihre GmbH bei Abschluss des Vertrags erhalten hat. Während der Laufzeit zahlen Sie ein festes Entgeld (ähnlich einem Zins).

Erwirtschaftet Ihre GmbH Gewinn, kommt noch ein weiteres ertragsabhängiges Entgeld dazu. Insgesamt sind die Kosten jedoch vergleichsweise gering. MBGs dürfen höchstens eine Gesamtrendite von 12 % pro Jahr erwirtschaften. Zum Vergleich: Renditeziele privater Beteiligungsgesellschaften liegen bei 20 bis 30 % pro Jahr.

So setzten sich die Kosten der Beteiligung zusammen

Einmalige Bearbeitungsgebühr 1 % bis 2 %der Beteiligungssumme
Jährliches Festentgeld 7 % bis 9 %der Beteiligungssumme
Gewinnabhängiges Entgeld pro Jahr (wenn im Vorjahr Gewinn erzielt wurde) 1 % bis 4 %der Beteiligungssumme

Die einmalige Bearbeitungsgebühr wird bei einer Ablehnung des Beteiligungsantrags von den meisten MBGs zurückgezahlt.

Beteiligungskapital ohne Sicherheiten
Sicherheiten muss Ihre GmbH nicht stellen. Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer oder ggf. ein Geschäftsführer Ihrer GmbH muss allerdings eine Bürgschaft für die Rückzahlung der Beteiligung übernehmen. Die bezieht sich auf 20 bis 50 % der Beteiligungshöhe.  

Bürgen mehrere Gesellschafter, können diese sich die Bürgschaft teilen.