Voraussetzungen für eine Existenzgründung mithilfe von öffentlichen Fördermitteln

Bei einer Existenzgründung ist eine Unterstützung durch öffentliche Fördermittel möglich. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese zu beantragen und bewilligt zu bekommen, erfahren Sie hier.

Wer öffentliche Fördermittel zur Gründung des eigenen Unternehmens in Anspruch nehmen möchte, steht ersteinmal vor den Fragen:

  • Wo beantrage ich diese Fördermittel?
  • Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
  • Was geschieht mit meinen Unterlagen?
  • Auf welche Weise erhalte ich die Fördermittel?

Wo beantragt man Fördermittel?
Eine Beantragung der öffentlichen Fördermittel des Bundes und der Länder ist grundsätzlich nicht über die KfW-Förderbank möglich, sondern diese müssen immer über die eigene Hausbank beantragt werden. Ein Problem hierbei besteht darin, dass manch ein Bankberater nur unzureichend über die Vielfältigkeit der öffentlichen Fördermittel informiert ist. Allzu schnell werden dann solche Anträge abgelehnt, ohne diese vorher überhaupt genau geprüft zu haben.

Was passiert mit den eingereichten Unterlagen?
Die Hausbank wird die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit überprüfen und eine erste Kreditprüfung durchführen. Hierbei steht im Vordergrund, ob der Antragssteller zum einen die Voraussetzung für die Gewährung der öffentlichen Fördermittel erfüllt, ob er kreditwürdig ist und ob die Bank dieses Darlehen selbst finanzieren möchte oder nicht.

Nach dieser ersten Vorprüfung wird dann entschieden, ob der Antrag an die KfW Mittelstandsbank weitergeleitet wird oder das Finanzierungsvorhaben insgesamt abgelehnt wird.

Lassen Sie sich hier nicht darauf ein, sondern bestehen Sie auf eine ordentliche Beratung über die bestehenden öffentlichen Fördermittel und wie Sie diese beantragen können. Oftmals argumentieren die Bankberater damit, dass über ihr Haus diese Mittel nicht beantragt werden können oder Sie nicht zum Kreis der Förderungswürdigen gehören.

Sollte dies der Fall sein, wenden Sie sich an Finanzberater oder ggf. auch direkt an die KfW Förderbank, lassen sich beraten und nötigenfalls auch bei der Beantragung dieser Fördermittel bei der Hausbank unterstützen. Die KfW Mittelstandsbank führt eine Datenbank über zugelassene "Existenzgründungs-Coaches Deutschland", die Sie gerne beraten und dabei unterstützen, diese Fördermittel zu beantragen.

Gehen Sie in keinem Fall finanzielle Bindungen ein, ohne sich vorher ausreichend über möglichen Fördermittel informiert zu haben, denn zum einen erhalten Sie diese Fördermittel nur vor Vorhabensbeginn, zum anderen ist es Ihr Kapital und Ihre finanzielle Existenz. 

Welche Unterlagen müssen bei der Hausbank vorgelegt werden?
Ganz ohne Papierkram geht auch die Beantragung der gewünschten öffentlichen Fördermittel nicht vonstatten. Prüfen Sie zunächst einmal, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf öffentliche Fördermittel haben. Voraussetzungen für eine Förderung ist eine ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation des Antragstellers. Der Antragssteller muss nachweisen können, dass er die erforderlichen Qualifikationen besitzt.

Weiterhin ist erforderlich, dass der Existenzgründer eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit ausübt und diese tragfähig ist. Auch dies muss der Antragssteller schriftlich nachweisen.

Folgende Unterlagen sind zur Beantragung und Bewilligung öffentlicher Fördermittel bei der Hausbank vorzulegen:

  • als tragfähig befundener Businessplan
  • als tragfähig befundene Rentabilitätsvorschau für zwei Jahre (auf Monatsbasis)
  • als tragfähig befundenen Umsatzvorschau für zwei Jahre (auf Monatsbasis)
  • Aufstellung aller Vermögenswerte
  • Aufstellung aller Verbindlichkeiten
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Investitions-, Finanzierungs- und Kapitalplan
  • Liquiditätsplan für ein Jahr (auf Monatsbasis)
  • detaillierte Aufstellung aller vorhandenen Sicherheiten (Immobilien, Kfz, Wertpapiere)
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), sofern es sich bei der Gründung um eine Unternehmensnachfolge handelt. 

Hat der Existenzgründer diese Unterlagen alle vollständig und übersichtlich zusammen, steht dem Gang zur Hausbank nichts mehr im Wege.

Wichtig:
Die Hausbank ist nicht dazu verpflichtet, den Antrag samt Unterlagen der KfW Mittelstandsbank vorzulegen. Es besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Entscheidet die Hausbank den Antrag an die KfW Mittelstandsbank weiterzuleiten, erfolgt durch diese eine zweite Prüfung, Diese Prüfung kann im Regelfall bis zu zwei Wochen dauern. Nach Abschluss der Prüfung informiert die KfW Mittelstandsbank die Hausbank des Antragsstellers, die wiederum den Antragsteller über das Ergebnis informiert.

Wie erhält man die Fördergelder nach der Bewilligung?
Wurde der Antrag auf Bewilligung der Fördermittel durch die Hausbank im Vorprüfungsverfahren und durch die KfW Bank bewilligt, steht der Auszahlung nichts mehr im Wege. Nach wenigen Tagen erhält der Anspruchsberechtigte die gewünschte Zahlung auf das von ihm angegebene Geschäftskonto.

Aber Vorsicht:
Öffentliche Fördermittel sind zweckgebunden und dürfen daher nicht anderweitig verwendet werden, auch wenn die Versuchung dazu vorhanden ist. Sie müssen der Hausbank darüber Rechenschaft ablegen, wozu Sie die Fördermittel verwendet haben. Eine schriftliche Stellungnahme Ihrerseits reicht hier nicht aus. Sie müssen gegenüber der Hausbank mittels Belegen und Quittungen nachweisen, dass die Fördermittel auch dafür verwendet wurden, wozu sie bestimmt waren. Kommen Sie dem nicht nach, so droht Ärger.