Jetzt prüfen: Lohnt sich der Wechsel zur degressiven Abschreibung?
Abschreibungen sind das Salz in der "Steuer"-Suppe. Sie stellen eine der wichtigsten Steuerspar-Möglichkeiten dar. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs eröffnet Ihnen jetzt neue Möglichkeiten. Deutschlands höchste Finanzrichter haben entschieden, dass Sie Sonderabschreibungen nun auch dann nutzen können, wenn Sie in den Vorjahren die degressive Abschreibung genutzt haben.
Der Fall: Ein Produktionsunternehmen hatte eine Glasvorspannanlage angeschafft mit einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren. In den ersten beiden Jahren machte es die degressive Abschreibung geltend, beanspruchte dann aber später zusätzlich die Sonderabschreibung.
Das Finanzamt weigerte sich, beide Abschreibungsmethoden nebeneinander anzuerkennen. Dazu die BFH-Richter: Eine Sonderabschreibung darf lediglich nicht zusätzlich zur degressiven AfA in ein und demselben Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden. Das aber war hier ja auch nicht der Fall (BFH, Urteil vom 14.03.2006, Az.: I R 83/05, veröffentlicht am 02.08.2006).
Ihre Sparmöglichkeit: Beim Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung kommt es für Sie darauf an, den steuerlich günstigsten Zeitpunkt zu finden. Der ist erreicht, wenn der degressive Abschreibungsbetrag vom jeweiligen Restbuchwert unter den der linearen AfA sinkt.