von experto.de Redaktion, veröffentlicht in KfW Förderung
Diese Kredite sind zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln gedacht. Sie beantragen einen Kredit aus dem Sonderprogramm der KfW über Ihre Hausbank, dort bekommen Sie die Unterlagen für den Kreditantrag sowie Informationen darüber, welche Unterlagen Sie ansonsten benötigen.
Eine Haftungsfreistellung muss zusätzlich beantragt werden. Als Existenzgründer können Sie das aber leider nicht, denn dazu müssten Sie mindestens einen Jahresabschluss oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für ein komplettes Geschäftsjahr vorlegen.
Der KfW-Investitionskredit
Mit diesem Kredit können Sie Investitionen komplett finanzieren, brauchen also für größere Beträge kein weiteres Eigenkapital oder mehrere Kredite. Die Laufzeit beträgt acht Jahre, bis zu einem Jahr kann die Anlaufzeit ohne Tilgung betragen. Ihre Hausbank ist bei dieser Kreditvariante zu 90% von der Haftung freigestellt.
Der KfW-Betriebsmittelkredit
Warenbestände erwerben oder Ihre Liquidität verbessern können Sie mit dem Betriebsmittelkredit. Er beträgt maximal 30% der Bilanzsumme/des Jahresumsatzes des Vorjahrs. Die Laufzeit liegt bei fünf Jahren, ein Anlaufjahr ohne Tilgung ist möglich. Die Haftungsfreistellung der Bank kann bis zu 50% betragen.
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