von experto.de Redaktion, veröffentlicht in KfW Förderung
KfW-Kredite: Ab 1. April zahlt jeder individuelle Zinsen
Für die wichtigsten gewerblichen Kredite der KfW-Mittelstandsbank gibt es keine pauschalen Zinssätze mehr. Jeder Kreditnehmer zahlt jetzt einen individuellen Zinssatz. Wie die Geschäftsbanken setzt die KfW-Mittelstandsbank den Zinssatz je nach Bonität (Ausfallrisiko) und gebotenen Sicherheiten fest.
KfW-Kredite: Ab 01. April zahlt jeder individuelle Zinsen
Von diesem "risikogerechten Zinssystem" verspricht sich die KfW-Mittelstandsbank, dass Sparkassen und Banken mehr Förderkredite vergeben. Hintergrund: Förderdarlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank. Die haftet gegenüber der KfW für Zahlungsausfälle. Deshalb war es für Sie als Selbstständigen oft schwierig, einen Förderkredit zu bekommen. Das soll jetzt anders werden: Von Kreditnehmern, die wirtschaftlich nicht so gut dastehen, kann die Hausbank jetzt einen Preisaufschlag verlangen.
Die KfW-Mittelstandsbank gibt für die Programme Unternehmerkredit, Unternehmerkapital und ERP-Regionalprogramm jeweils 7 so genannte Preisklassen vor. Damit verbunden ist jeweils eine Zinsobergrenze. Die Hausbank ordnet ihre Kunden einer Preisklasse zu. Dabei geht sie in 3 Schritten vor:
1. Schritt: Prüfung der Bonität Die Hausbank ermittelt zunächst, wie hoch das Risiko ist, dass der Kredit nicht zurückgezahlt wird. Dafür müssen Sie als Antragsteller Unterlagen über die Vermögens- und Ertragslage Ihres Unternehmens einreichen, u.a. den aktuellen Jahresabschluss, aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) und einen Geschäftsplan. Die Bank ordnet Sie dann einer von 6 so genannten Bonitätsklassen zu (1 = niedriges Ausfallrisiko; 6 = hohes Ausfallrisiko).
2. Schritt: Bewertung der Sicherheiten Für einen Förderkredit müssen Sie der Bank Sicherheiten bieten, die sie im Notfall zu Geld machen kann. Je besser Sie den Kredit besichern, desto günstiger ist Ihre Besicherungsklasse. Die KfW-Mittelstandsbank unterscheidet dabei 4 Besicherungsklassen (1 = Wert der Sicherheiten größer oder gleich 80 % der Kreditsumme; 4 = Wert der Sicherheiten kleiner als 30 % der Kreditsumme)
3. Schritt: Ermittlung des Höchstzinses Indem die Hausbank Bonitätsklasse und Besicherungsklasse kombiniert, ordnet sie Sie einer von 7 Preisklassen zu. Danach bemisst sich der Höchstzins, den die Bank für einen Förderkredit verlangen darf. Beispiel: Beim Unternehmerkredit mit 10 Jahren Laufzeit und 2 tilgungsfreien Jahren beträgt der Höchstzins für die Preisklasse C (Bonitätsklasse 1; Besicherungsklasse 3) zurzeit 4,84 % pro Jahr (Stand: 31. März 2005).
Weitere Informationen zu Förderkrediten und die aktuellen Zinsobergrenzen finden Sie auf der Internet-Seite der KfW-Mittelstandsbank.