von experto.de Redaktion, veröffentlicht in KfW Förderung
KfW. Förderkredite für Selbstständige und Unternehmensgründer
Die Förderkredite dieser Bank weisen die Besonderheit auf, dass anstelle pauschaler Zinssätze so genannte risikogerechte Zinssätze gelten. Mit anderen Worten: Jedes Unternehmen zahlt einen individuellen Zinssatz. Und dieser wird ausschließlich nach diesen beiden Kriterien festgelegt:
Die Zinssätze werden in drei Schritten ermittelt
Dabei gilt der Grundsatz: je besser die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Firma und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten, desto niedriger der Zinssatz.
1.Schritt: Prüfung der Bonität
Ihre Hausbank prüft zunächst die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Firma (Bonität). Dazu benötigt sie Unterlagen zur Vermögens- und Ertragslage. Das sind in der Regel die aktuellen Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Auf dieser Basis schätzt Ihre Hausbank ein, welches Risiko mit der Kreditvergabe an Ihre Firma verbunden ist. Dabei berücksichtigt sie zusätzlich solche Faktoren, die die „Zukunftsaussichten Ihres Unternehmens beeinflussen". Das bedeutet konkret: Ihre Hausbank wendet auch hier das Ratingverfahren an. Ergebnis: Ihre Firma wird in eine Bonitätsklassen eingeordnet.
2. Schritt: Bewertung der Sicherheiten
Ihre Hausbank spielt sozusagen den „worstcase" durch, dass Ihr Unternehmen den Kredit nicht zurückzahlen kann und die Sicherheiten verwertet werden müssen. Dabei schätzt sie ein, welcher Anteil des Kredits durch erwartete Erlöse aus den Sicherheiten abgedeckt werden kann (Werthaltigkeit der Sicherheiten).
Aber Achtung: Die Banken akzeptieren als Sicherungswert nie den vollen Wert Ihrer Gegenstände, sondern immer nur einen Teil davon. Rechnen Sie also stets mit einem Abschlag vom Tages- oder Verkehrswert. Die Banken sprechen hier vom Beleihungswert. Das ist der Wert, den die Bank bei einem Verkauf oder einer Zwangsversteigerung der Sicherheit erzielen könnte.
Für die Banken sind die Sicherheiten besonders wertvoll, da sie sich schnell und unproblematisch verwerten lassen."Gute" Sicherheiten, wie etwa eine Grundschuld oder ein Bankguthaben, sollten Sie daher nicht als Erstes und schon gar nicht leichtfertig aus der Hand geben. Versuchen Sie stets, Ihre Bank mit einer weniger qualifizierten Sicherheit zufrieden zu stellen (z.B. Abtretung von Forderungen).
Andererseits brauchen Sie sich gegen die Hingabe einer wertvollen Sicherheit nicht allzu sehr zu sträuben. Eine gute Sicherheit gibt Ihnen Ruhe. Sie können dann auf Ihre Förderkredite zählen, wenn Sie sie gerade besonders dringend brauchen.
3. Schritt: Ermittlung des Höchstzinses
Indem Ihre Hausbank die Bonitäts- und die Besicherungsklasse kombiniert, ermittelt sie die Preisklasse Ihrer Förderkredite. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, innerhalb derer Ihr individueller Zinssatz liegt. Aus dieser Zuordnung ergibt sich zugleich der Höchstzins, den die Bank für einen Förderkredit verlangen darf.
Beispiel:
Beim Unternehmerkredit mit 10 Jahren Laufzeit und 2 tilgungsfreien Jahren beträgt der Effektivzins für die Preisklasse A 5,76 %, für die Preisklasse D 6,78 % und für die Preisklasse G 8,35 % (Stand: 20.08.2008)
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