Verlängerung des Gründungszuschusses: Das ist jetzt zu tun
Für Gründer, die seit August letzten Jahres den neuen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten, läuft die neunmonatige Grundförderung aus. Sind Sie betroffen, können Sie eine Weiterförderung für 6 Monate bekommen. Diese Förderung liegt im Ermessen der Agenturen für Arbeit. Haben Sie noch keine Aufforderung für die Beantragung der Weiterförderung bekommen, gehen Sie aktiv auf Ihre Agentur für Arbeit zu.
Verlängerung des Gründungszuschusses: Das ist jetzt zu tun
Jede Agentur handelt regional unterschiedlich. Die Verlängerung kann 2 Monate vor Auslaufen der Grundförderung beantragt werden. Dabei sind folgende Angaben zu machen:
Änderungen seit dem ersten Antrag (Wohnortwechsel, Wechsel der Bankverbindung)
Änderung von Art und Umfang der Tätigkeit
Anzahl der Wochenstunden, die für die selbständige Tätigkeit aufgewendet werden
Angabe eventueller nichtselbstständiger Tätigkeiten und deren zeitlicher Umfang (da nur hauptberufliche Tätigkeiten gefördert werden, sind mindestens 15 Stunden selbstständige Tätigkeit nachzuweisen)
Zusätzlich verlangt die Agentur für Arbeit in der Regel folgende Unterlagen:
eine Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben für die ersten 6 bis 7 Monate
einen Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate mit Übersicht der Auftragseingänge und Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen
Kopien der bereits abgearbeiteten und gerade erst erhaltenen Aufträge
Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) Ihres Steuerberaters oder des Buchhaltungsprogramms
Mit diesen Maßnahmen prüft die Agentur für Arbeit die Ernsthaftigkeit Ihres Gründungsvorhabens. Die Mühe lohnt, denn für 6 Monate bekommen Sie 1.800 Euro steuerfrei und ohne Anrechnung auf Ihre Krankenkassenbeiträge.