von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Ich-AG & Gründungszuschuss
Da zum Zeitpunkt der Zuschuss-Verlängerung noch kein Steuerbescheid für das aktuelle Jahr vorliegt, genügen die Ergebnisse Ihrer eigenen Einnahmen-Überschussrechnung für die ersten zehn Monate. Bei der zweiten Verlängerung legen Sie Ihrem Antrag dann zusätzlich den Steuerbescheid für das erste Jahr bei.
Als Ich-Agler dürfen Sie bekanntlich nicht mehr als 25.000 Euro pro Jahr verdienen. Zum maximal erlaubten Arbeitseinkommen zählen die Gewinner aus der selbstständigen Tätigkeit ebenso wie sämtliche Einkünfte aus Nebenjobs. Nicht zum Arbeitseinkommen zählt übrigens der Zuschuss!
Falls Sie zu den "Besserverdienenden" gehören und die Einkommensgrenzen überschreiten, brauchen Sie allerdings keine Rückzahlungen zu fürchten. Im schlimmsten Fall wird jedoch Ihr Gründungszuschuss nicht verlängert. Doch selbst das lässt sich vermeiden: Da Sie als Selbstständiger beider Ermittlung Ihres Gewinns einen großen Gestaltungsspielraum haben, können Sie die Einkommensobergrenze meistens problemlos unterschreiten, etwa indem Sie Kosten auf die Zeiträume, in denen Sie Fördergelder beziehen, vorziehen oder verteilen.
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