von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Förderung Arbeitsamt
Wenn Sie mit Überbrückungsgeld oder Geld für die Ich-AG in Ihre Freiberuflichkeit gestartet sind oder starten wollen, dann gibt es seit Anfang des Jahres zwei wichtige Änderungen:
Das Arbeitsamt muss zahlen
Das Überbrückungsgeld, mit dem das Arbeitsamt den Start aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit finanziert, war bisher nur eine Kann-Leistung. Das Arbeitsamt konnte Ihnen die Zahlung also auch dann verwehren, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllt haben. Das gilt seit 1.1.2004 nicht mehr: Jetzt muss das Arbeitsamt Ihnen Überbrückungsgeld auf jeden Fall zahlen, wenn Sie die Vorraussetzungen erfüllen.
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