Lutz Schumann: So beteiligen Sie das Arbeitsamt am Lohn
Viele Firmenchefs kennen das Arbeitsamt nur als Vermittler für Arbeitslose. Dabei bietet die Behörde erheblich mehr, besonders für Firmen, beispielsweise Lohnzuschüsse bei der Neueinstellung von Mitarbeitern. Diese Zuschüsse machen vor allem für Gründer und junge Firmen Mitarbeiter in der schwierigen Anfangsphase preiswerter. Das Arbeitsamt zahlt folgende Zuschüsse:
1. Lohnzuschuss für Gründer
Gefördert werden neue Mitarbeiter auf neu geschaffenen Arbeitsplätzen (maximal zwei Mitarbeiter gleichzeitig; Teilzeitkräfte rechnet die Behörde anteilig an), die zuvor mindestens drei Monate arbeitslos, in Kurzarbeit, ABM oder Ähnlichem waren.Voraussetzung: Die Firma darf längstens zwei Jahre bestehen und nicht mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigen.Lohnzuschuss: 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Lohns für höchstens zwölf Monate.
2. Lohnkostenzuschüsse zum Ausgleich von Minderleistungen
a) Berufsrückkehrer
Mit einem Programm fördert das Arbeitsamt das Einstellen von Mitarbeitern, die besonders eingearbeitet werden müssen. Das gilt vor allem für Berufsrückkehrer, die ihre berufliche Tätigkeit wegen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen unterbrochen hatten.Lohnzuschuss: Bis zu 30 Prozent des berücksichtigungsfähigen Lohns für höchstens sechs Monate.
b) Arbeitslose Jugendliche
Jugendliche, die arbeitslos oder von längerer Arbeitslosigkeit bedroht sind, denen eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche angeboten wird.Lohnzuschuss: Bei einer Bewilligungsdauer bis zwölf Monate 60 Prozent, bis 24 Monate 40 Prozent des berücksichtigungsfähigen Lohns.
Lohnzuschuss: bis 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Lohns für höchstens 36 Monate, Schwerbehinderte ab 55 Jahren für höchstens 96 Monate.
d) Mitarbeiter ab 50 Jahren
Lohnzuschuss: 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Lohns für höchstens 24 Monate.
Was bedeutet "berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt"?
Das Arbeitsamt versteht unter dem so genannten "berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt" den regelmäßigen Monatslohn oder das Gehalt, soweit diese die tariflichen oder ortsüblichen Löhne und Gehälter nicht übersteigen, plus 20 Prozent des Bruttoentgelts als pauschalisierter Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Achtung! Das Arbeitsamt geht stets von zwölf Monatslöhnen oder -gehältern aus. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden nicht bezuschusst.
3. Hilfen für die Beschäftigung von Behinderten
a) Probebeschäftigung. Erstattet werden die Lohnkosten für eine maximal dreimonatige Probezeit.
b) Arbeitshilfen. Benötigt der behinderte Beschäftigte spezielle Hilfen (Stuhl, Schreibtisch, PC), erhält die Firma Zuschüsse beim Kauf.
c) Aus- und Weiterbildung. Wer Behinderte aus- oder fortbildet, erhält einen Zuschuss von 60 Prozent (bei Schwerstbehinderten 80 Prozent) der Ausbildungsvergütung im letzten Ausbildungsjahr, in Ausnahmefällen sogar 100 Prozent.
Wird der Behinderte nach der Berufsausbildung übernommen, erhält die Firma einen weiteren Zuschuss in Höhe von 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Lohns für ein Jahr.Weitere Infos über die Lohnzuschüsse bekommen Firmenchefs in jedem Arbeitsamt sowie im Internet unter www.arbeitsamt.de.
Lutz Schumann ist langjähriger Autor verschiedener Wirtschaftspublikationen (u.a. FAZ und Impulse) und Herausgeber des Steuerschutzbriefes.
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