von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Förderung Arbeitsamt
Das Arbeitsamt gewährt seit Anfang 2009 aber auch Darlehen und nicht rückzahlbare Zuschüsse für bedürftige Selbstständige. Die Zuschüsse sind gemäß § 16c des Sozialgesetzbuch II aber auf einen Höchstbetrag von 5.000 Euro beschränkt. Es handelt sich um die sogenannten Eingliederungsleistungen, die auch zusätzlich zum Einstiegsgeld für Gründer gewährt werden können.
Den Zuschuss vom Arbeitsamt können Selbstständige unter folgenden Voraussetzungen bekommen:
1. Verwendung
Der Zuschuss muss für eine notwendige Anschaffung eingesetzt werden, etwa für einen neuen Computer für den Betrieb.
2. Tragfähigkeit
Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der selbstständigen Tätigkeit ist gegeben. Durch den Zuschuss kann die Bedürftigkeit auf Dauer überwunden werden. Dies muss durch eine fachliche Stelle festgestellt werden, etwa die IHK oder Handwerkskammer.
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