KfW-Fördermittel jetzt auch für verbundene Unternehmen
Seit neuestem können auch verbundene Unternehmen Fördermittel bekommen. Bislang war das nur für unabhängige Unternehmen möglich. Je nachdem, wie sehr das Antrag stellende Unternehmen mit einem anderen verflochten ist, werden jetzt Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme anteilig hinzugerechnet.
Bei Partnerunternehmen, bei denen andere Unternehmen mit 25 bis 30 % beteiligt sind, erfolgt eine prozentuale Anrechnung der Größenmerkmale nach der Höhe der Beteiligung.
Verbundene Unternehmen Für verbundene Unternehmen, also solche, die die Anteilsmehrheit an einem anderen Unternehmen halten, werden die Größenmerkmale des verbundenen Unternehmens voll angerechnet.
Beachten Sie: Die meisten Förderdarlehen der KfW-Mittelstandsbank werden nur an kleine und mittelständische Unternehmen vergeben. Welche Unternehmen das sind, richtet sich nach einer EU-Definition. Seit dem 1.1.2005 gilt insoweit eine neue Definition, die dazu geführt hat, dass mehr Unternehmen in den Genuss der Förderung kommen. Maßgeblich sind die Anzahl der Mitarbeiter und der Jahresumsatz.
Ihr Unternehmen profitiert von den Fördermitteln, wenn es nicht mehr als 250 Mitarbeiter hat und der Jahresumsatz 50 Mio. Euro nicht übersteigt. Denn das ist die Obergrenze, die die KfW für die Förderung festgelegt hat.