Beim Arbeitsamt heißt es hierzu: „Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.“
Dass heißt, wer vor Aufnahme der Selbstständigkeit nicht arbeitslos war und noch einen Restanspruch von 90 Tagen hat, geht beim Arbeitsamt leer aus.
Nur wer Kenntnisse nachweist bekommt Geld vom Arbeitsamt.Bevor Sie Geld vom Arbeitsamt bekommen, müssen Sie den Damen und Herren darlegen können, dass Sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der geplanten selbstständigen Tätigkeit verfügen. In Einzelfällen, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an vorbereitenden Maßnahmen verlangen. Außerdem muss eine fachkundige Stelle das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen, erst mit diesem Nachweis kann der Existenzgründungszuschuss bewilligt werden.
Welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Fördermittel vom Arbeitsamt zu erhalten, lesen Sie in den folgenden Artikeln.
Gründungszuschuss: Was sind die Voraussetzungen?
Der Gründungszuschuss ist seit vielen Jahren eine Unterstützung für Existenzgründer, die durch die Selbstständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Seit Anfang 2012 haben sich die Bedingungen verschärft. Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, ...
Was ist die FTEC-Maßnahme für Arbeitslose?
Viele Bezieher von Arbeitslosengeld I und II erhalten Post von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter mit dem Betreff: "Bitte erscheinen Sie am xx.xx.xx um x Uhr im Bildungsträger XY zur Teilnahme an der Maßnahme FTEC". Was sich hinter dieser Bezeichnung ...
Informationen zur FTEC-Maßnahme für Arbeitslose
Wer nun für eine Teilnahme an der FTEC-Maßnahme durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter geplant ist, steht erst einmal vor der Frage: "Was erwartet mich?". Erfahren Sie hier grundlegende Informationen zu dieser Fördermaßnahme für Arbeitslose.
Gründungszuschuss: Antrag, Höhe und Voraussetzungen
Den Gründungszuschuss gibt es für Bezieher von Arbeitslosengeld I, die sich selbstständig machen wollen und noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben. Diese Starthilfe der Agentur für Arbeit muss man auch dann nicht ...
Hartz IV: Freibetrag für die Altersvorsorge wird erhöht
Eine gute Nachricht für Hartz IV-Empfänger: Der Bundestag hat am 5. März 2010 eine Erhöhung des Freibetrags für die Altersvorsorge beschlossen.
Leistungen vom Arbeitsamt für Selbstständige
Auch Selbstständige können Geld vom Arbeitsamt bekommen, und zwar nicht nur das Arbeitslosengeld II. Das gibt es, um den Lebensunterhalt zu finanzieren, wenn ein Selbstständiger oder Gründer nicht von seinen Einnahmen leben kann.
Fördermittel: Sichern Sie sich beste Konditionen
Vergessen Sie bei der Suche nach geeigneten Finanzquellen nicht die öffentlichen Fördermittel. Der Bund und die Länder unterstützen nicht nur Existenzgründer, sondern auch bestehende Unternehmen durch zahlreiche Hilfen in Form verbilligter Kredite. ...
Mietnebenkosten sind nur begrenzt zulässig
Weil Sie einen immer größeren Teil der Mietkosten ausmachen, werden die Mietnebenkosten zum Beispiel für Müllabfuhr und Reparaturen auch als "zweite Miete" bezeichnet. Zahlen müssen Sie die Mietnebenkosten nicht nur für Ihre gemieteten Räume, sondern ...
So gewinnen Sie Handlungsspielraum durch öffentliche Förderungen
Öffentliche Fördermittel gibt es nicht nur für Existenzgründer, sondern auch für bereits bestehende Unternehmen. Ausgegeben werden sie von der öffentlichen Hand, das heißt vom Bund, den Bundesländern und der EU. In Frage kommen für Sie sowohl ...
Tipps für Ihren Banktermin
Selbst für einen nebenberuflichen Einstieg mit einem soliden und vielversprechenden Job-Konzept kommen schnell Mindestinvestitionen zwischen 5.000 und 8.000 Euro zusammen. Solche Beträge haben die wenigsten Arbeitnehmer, die sich ihr hauptberufliches ...
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