Existenzgründungszuschuss - versteuern oder nicht?
Müssen Sie einen Existenzgründungszuschuss als Betriebseinnahme versteuern? Das kann sowohl mit ja als auch mit nein beantwortet werden. Es hängt davon ab, welche Stelle Ihnen den Existenzgründungszuschuss zahlt und welchem Zweck er in erster Linie dient. Existenzgründungszuschuss als Betriebseinnahme Als Betriebseinnahme zu versteuern ist ein Existenzgründungszuschuss, der entweder 1. aus Landesmitteln oder 2. dem Europäischen Sozialfonds gezahlt wird. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Sachsen hervor (FG Sachsen, Az. 8 V 170/07).
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Steuerfreier Existenzgründungszuschuss Ein Existenzgründungszuschuss, der den Regelungen aus § 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) entspricht, bleibt steuerfrei. Dies wäre beispielsweise der Existenzgründungszuschuss der Arbeitsagentur - solche steuerfreien Gründungszuschüsse sind hauptsächlich zur privaten Absicherung gedacht und stellen somit keine Betriebseinnahme dar.