von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Förderung & Finanzierung
Die degressive Abschreibung können Sie für bewegliche Wirtschaftsgüter, die Sie zwischen dem 01. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2010 kaufen oder herstellen, nutzen. Die Wiedereinführung (§ 7 Abs. 2 Einkommensteuergesetz) der degressiven Abschreibung ist auf zwei Jahre und einen Satz von 25% begrenzt.
Die degressive Abschreibung können Sie verwenden für:
bewegliche Güter, die mehr als 1.000 Euro kosten (netto).
Für Güter, die netto weniger als 1.000, aber mehr als 150 Euro kosten, nutzen Sie die lineare Abschreibung und schreiben sie als geringwertige Wirtschaftsgüter über fünf Jahre ab. Güter bis 150 Euro schreiben Sie komplett im Anschaffungsjahr ab.
Die degressive Abschreibung lohnt sich für:
Anschaffungen, die über einen Zeitraum abgeschrieben werden, der länger als vier Jahre ist (beispielsweise Pkw mit sechs Jahren AfA)
Wenn nach mehreren Jahren der Betrag der degressiven Abschreibung unter den der linearen Methode fällt, können Sie zur linearen Abschreibung übergehen.
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