Existenzgründung – schon Unternehmer oder noch Verbraucher?

Während der Existenzgründung abgeschlossene Verträge - ab wann gilt der Gründer als Unternehmer und wann noch als Verbraucher? Rechtlich ergeben sich erhebliche Unterschiede. Unser Beispiel: das neue Auto und das Widerrufsrecht.

Während der Existenzgründung – Sie haben sich also gerade selbstständig gemacht – schaffen Sie sich ein neues Auto an. Sie finanzieren den Neuwagen mit Ihrer Hausbank. Nach einem Jahr haben Sie genug Geld beisammen, um den Restkredit abzuzahlen. Das würden Sie auch gerne tun, um die Zinsen zu sparen. Aber: Die Bank lässt Sie nicht, eine ordentliche Kündigung des Kreditvertrages ist nicht möglich! Wie war das noch mit der Widerrufsbelehrung?

Richtig, nach dem Verbraucherkreditgesetz muss der Kunde bei der Vertragsunterzeichnung auf sein Widerrufsrecht hingewiesen werden. Das ist in Ihrem Fall nicht geschehen. Prima, denken Sie sich: Dann können Sie den Kreditvertrag jetzt noch widerrufen. Aber auch hier spielt die Bank nicht mit. Das Verbraucherkreditgesetz gilt für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, und Ihre Bank beharrt darauf, Sie seien doch Unternehmer und kein Verbraucher. Wie verhält es sich nun mit Verträgen aus der Zeit der Existenzgründung?

Während der Existenzgründung sind Sie schon Unternehmer
Eine Frist, wie lange Sie als Verbraucher gelten, gibt es nicht. Für Ihr Auto kommt es darauf an, wie und warum Sie es gekauft haben: Als Unternehmer handeln Sie bereits, wenn Sie den Vertrag im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, in anderen Worten im Zuge der Existenzgründung, abschließen, so ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) aus dem Jahr 2005 (BGH, Az. III ZB 36/04 vom 24.2.2005). Es kommt also nur darauf an, ob Sie das Auto für Ihre Existenzgründung erworben haben oder für den privaten Gebrauch.

Sie haben das Fahrzeug für private Zwecke gekauft, über Ihr Privatkonto finanziert und es stellt keine Einlage in Ihr Betriebsvermögen dar? Dann haben Sie mit dem Argument, als Verbraucher gehandelt zu haben, durchaus Chancen. Um im Beispiel zu bleiben: Wenn Sie sich Ihrer Bank gegenüber auf das Verbraucherkreditgesetz berufen, können Sie erfolgreich sein.

Wenn Sie das Auto jedoch für berufliche Zwecke gekauft und über Ihr Geschäftskonto bezahlt haben, dann gelten Sie für diesen Vertragsabschluss auch während der Existenzgründung bereits als Unternehmer – und das Verbraucherkreditgesetz findet auf Ihren Fall keine Anwendung. Jetzt können Sie nur noch in den AGB nachsehen, ob sich dort eine Möglichkeit für die vorzeitige Kündigung Ihres Kreditvertrages verbirgt.