von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Existenzgründung
Ein zweiter betrieblicher PKW und das Finanzamt
Ein zweiter PKW - so geht's doch:
Wenn das Finanzamt so argumentiert, können Sie angeben, für das neue Fahrzeug ein Fahrtenbuch führen zu wollen, um die fast ausschließliche betriebliche Nutzung nachzuweisen. Dann muss das Finanzamt den Investitionsabzugsbetrag anerkennen und Sie kommen an die steuersparende Rücklage. Hierbei können Sie sich auf einen Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26.11.2009, Az. VIII B 190/09 berufen.
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