Die Ansparabschreibung funktioniert wie folgt:
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Sie überlegen sich, welches neue, bewegliche Wirtschaftsgut Sie in den kommenden 2 Jahren (Existenzgründer: 5 Jahren) anschaffen wollen, und schreiben bis zu 40 % des vorraussichtlichen Kaufpreises schon in diesem Jahr ab.
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Investieren Sie später wirklich, lösen Sie die Ansparabschreibung im selben Jahr gewinnerhöhend auf.
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Investieren Sie nicht, müssen Sie dann die Ansparabschreibung ebenfalls gewinnerhöhend auflösen, und zwar spätestens
– am Ende des 2. auf die Bildung folgenden Wirtschaftsjahres mit 6 % Zinsen pro Jahr oder
– am Ende des 5. folgenden Wirtschaftsjahres ohne Zinszuschlag, wenn Sie Existenzgründer sind.
Für Existenzgründer ist eine Ansparabschreibung somit risikolos und besonders attraktiv. Als Existenzgründer gelten Sie nach § 7g Abs. 7 z.B. in diesem Fall:
- Sie sind Einzelunternehmer und
- hatten in den letzten 5 Jahren vor dem Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, und
- Sie waren im selben Zeitraum an einer Kapitalgesellschaft weder unmittelbar noch mittelbar mit mehr als 10 % beteiligt.Das vollständige Schreiben des Bundesfinanzministeriums zum Thema Ansparabschreibung finden Sie unter www.selbststaendig.com