Was Sie beim Online-Streaming beachten müssen

Der Computer ist mittlerweile zum attraktiven Gegenpart des TVs aufgeschlossen was Konsum von Kino-, TV-Filmen und Fernsehserien angeht. Vor allem, aber nicht nur dann, wenn man am Vortag seine Lieblingssendung verpasst hat, kann diese häufig im Netz nachträglich geschaut werden. Das Streaming von audiovisuellen Inhalten ist aber nicht unproblematisch. Lesen Sie hier, was es dabei zu beachten gilt.

Das neudeutsche Wort Streaming kommt vom englischen Wort ’stream‘ (Strom), d.h. bei diesem Verfahren findet ein kontinuierlicher Datenstrom zwischen dem Anbieter eines Streaming-Inhaltes und dem Client statt. Generell lassen sich zwei Varianten unterscheiden. Bei einem Live-Stream werden die Daten in Echtzeit übertragen. Es findet dabei ein ständiger Austausch von altem und neuem Inhalt statt, sodass es de facto zu  keiner dauerhaften, noch temporären Speicherung des contents kommt. Speziell Online-Radio und klassische Live-Übertragungen (z.B. von Fußballspielen) funktionieren nach diesem Prinzip.

Anders verhält es sich beim On-Demand-Streaming. Wie der Name es bereits impliziert, wird hier vom Client zeitunabhängig vom Anbieter ein bestimmter Inhalt abgerufen. Dieser wird, in Datenpakete zerstückelt, sukzessive auf den Rechner des Nutzers übertragen. Anders als bei einer Live-Übertragung wird der Inhalt zumindest zeitlich beschränkt auf dem eigenen Rechner gespeichert. Dadurch wird u.a. auch ein Vorspulen oder erneutes Ansehen des Videos im Browser ermöglicht. Die Zwischenspeicherung erfolgt im Cache des Browsers, der nicht wie zuweilen vermutet, den Arbeitsspeicher, sondern die Festplatte nutzt. Die Leerung des Zwischenspeichers kann, muss aber nicht nach dem Schließen des Internetbrowsers erfolgen. Je nach den individuellen Einstellungen kann eine Videodatei realiter als echter Download auf dem PC verbleiben.

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Was müssen Sie in rechtlicher Hinsicht im Blick haben?

Urheberrechtlich ist eine nicht-lizensierte Kopie in jedem Fall illegal. Der Download einer Video-, bzw. Audiodatei, die nicht ein freier Inhalt (Open Source) darstellt, ist demnach immer eine strafbare Handlung. Aber wie verhält es sich, beim Konsum eines Werkes, ohne dass dabei eine dauerhafte Kopie auf dem heimischen PC generiert wird? Man stelle sich ein analoges Szenario vor: Hunderte, gar tausende von Personen nehmen an einem Freiluftkino-Event teil. Später stellt sich heraus, der Veranstalter hatte weder  eine Lizenz am Film, noch ein Recht auf öffentliche Vorführung. Er würde sich definitiv strafbar machen. Niemand würde allerdings auf die Idee kommen, jedem einzelnem Zuschauer Abmahnungen oder Strafbefehle zukommen zu lassen. Beim Online-Streaming lässt sich dies weniger eindeutig sagen.

Bis dato handelt es sich beim Streaming um eine Grauzone (sofern tatsächlich nach Schließen des Browsers der Inhalts gelöscht wird), bei der weder das Urheberrecht eine klare Aussage trifft, noch der Gesetzgeber eine anderweitige, eindeutige Rechtslage geschaffen hat, noch in absehbarer Zeit jene abzusehen ist. Medienrechtler sind wie die Öffentlichkeit selbst zerstrittenen. Sprechen die einen nur vom nicht-kommerziellen Genuss eines Werkes, das nur als flüchtiger Inhalt vorliegt und somit legal sei, betont die Gegenseite, dass die Audio-/ Videodatei nichtsdestotrotz heruntergeladen wird. Dies sei illegal. Dass der Inhalt dauerhaft nicht verbleibt, tut dem keinen Abbruch. Letze Auffassung vertrat das Amtsgericht Leipzig im kino.to-Prozess 2011. Höchstrichterliche Urteile sind jedoch bisher nicht gefallen.

Auf diese legale Streaming-Angebote gilt es zu achten

Viele TV-Formate werden in den Mediatheken der Fernsehsender zumeist für sieben Tage abgelegt. Die privaten Kanäle warten natürlich auch in ihren Online-Angeboten mit Werbung auf, welche die Streams temporär unterbrechen. Eigenproduktionen lassen sich partiell über die Wochenfrist hinaus antreffen. So können z.B. in der ZDF-Mediathek die Doku-Reihe ‚Die Deutschen‘ und die Historienserie ‚Die Borgias‘ zeitlich unbegrenzt abgerufen werden. Youtube, MyVideo und Clipfish bieten neben TV-Serien, eine Reihe von Filmen kostenlos an. Teils komplette Serien aus dem Comedy-Bereich (z.B. ‚Pastewka‘) mit freien Zugang lassen sich auf dem Portal MySpass anschauen.

Live-Streaming von ca. 50 Free-TV-Kanälen ist mit dem Programm Zattoo möglich. Wer mit Kabel-TV und DVB-T sein Probleme hat, kann darauf zurückgreifen.

Kommerzielle Angebote, welche auf Einzelkosten pro Abruf oder ganze Abos setzen, werden immer häufiger frequentiert. Auf Watchever, Lovefilm und Maxdome können für bereits unter 10€ die neuesten Filme und Serien im Stream genossen werden, Einzelabrufe sind schon mit unter einem Euro möglich. Für alle, die sich eine Kinokarte oder einen DVD-Kauf sparen wollen, sind diese Angebote eine legale und preiswerte Alternative.