Neuerungen 2014: Verbraucherrechte, Roaming und SEPA-Zahlungsverkehr

Typischerweise bringt ein Jahreswechsel auch für uns Verbraucher eine Vielzahl von Neuerungen mit sich. Das ist auch 2014 nicht anders. Vom Mobilfunk-Roaming über den Stromverbrauch, die Verbraucherrechte im Online-Handel bis hin zum Zahlungsverkehr: Es gibt einiges zu beachten.

2014 nimmt langsam Fahrt auf. Vielen Verbrauchern, aber auch manchen betroffenen Unternehmen, sind wichtige Änderungen und Neuregelungen bislang gar nicht so richtig zu Bewusstsein gekommen, die der Jahreswechsel nun final mit sich gebracht hat. Der Hightech-Verband BITKOM fasst einige Neuerungen im Jahr 2014 in den Bereichen IT, Telekommunikation und Internet in einer aktuellen Meldung zusammen, von denen wir für Sie die vier wichtigsten herausgefiltert haben:

1. Verbraucherrechte

Zu den Neuerungen 2014 gehört das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, das am 13. Juni 2014 in Kraft tritt. Die Vorschriften werden dann EU-weit anwendbar sein und betreffen unter anderem den Online-Handel. Die wichtigsten Neuerungen: Die Kosten für die Nutzung bestimmter Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte) werden für die Verbraucher begrenzt. Zudem ändert sich das Widerrufsrecht im Online-Handel. Senden Käufer Ware innerhalb einer Frist von 14 Tagen an den Händler zurück, müssen sie künftig eine Widerrufserklärung abgeben. Hierfür müssen die Unternehmen ein EU-weit einheitliches Musterformular zur Verfügung stellen.

Grundsätzlich hat der Verbraucher nach einem Widerruf die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, sofern ihn das Unternehmen darüber informiert hat. Verkäufer können natürlich weiterhin auf freiwilliger Basis die Rücksendekosten tragen. Zudem wird das Widerrufsrecht selbst bei fehlender oder falscher Belehrung nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen. Bei digitalen Inhalten (z. B. Online-Kauf von Musik, Videos, Apps) erlischt das Widerrufsrecht, sobald der Verbraucher mit dem Download beginnt.

2. Roaming

Im kommenden Jahr wird die Handynutzung im europäischen Ausland erneut preiswerter. Ab dem 1. Juli 2014 beträgt die Preisobergrenze für ausgehende Telefonate 19 Cent pro Minute. Vorher waren es 24 Cent. Die Telefonminute für eingehende Anrufe darf maximal 5 Cent kosten (vorher 7 Cent). Der Preis für eine SMS aus dem EU-Ausland sinkt von 8 Cent auf 6 Cent. Deutlich günstiger wird auch die Nutzung von Datentarifen: Ein Megabyte kostet ab Juli maximal 20 Cent, nach zuvor 45 Cent.

3. Stromverbrauch

Zu den Neuerungen 2014 zählt auch, dass ab Juli 2014 eine neue EU-Verordnung in Kraft tritt, die erstmals den Stromverbrauch von Computern und Servern regelt. Computer-Modelle, die die neuen Normen nicht erfüllen, dürfen dann nicht mehr verkauft werden. Die Ökodesign-Richtlinie trägt dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen. Eine Studie im Auftrag der EU schätzt das mögliche Energieeinsparpotenzial beim Einsatz von Computern und Servern bis zum Jahr 2020 auf 12,5 Terawatt-Stunden jährlich. Das entspricht in etwa dem Energieverbrauch von Litauen und 5 Millionen Tonnen CO2-Emissionen.

4. SEPA-Zahlungsverkehr

Die Single Euro Payments Area, also der "Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum", wird endgültig Realität. Ab Februar 2014 sind für unbare Zahlungen nur noch SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften zugelassen. Transaktionen im alten Format dürfen laut EU-Verordnung von den Banken ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausgeführt werden.

Von der Umstellung betroffen sind neben Banken vor allem Unternehmen und andere Organisationen. Die Änderung der elektronischen Zahlungsprozesse ist ähnlich komplex wie die Jahr-2000-Umstellung oder die Einführung des Euro. Unternehmen, die nicht rechtzeitig umgestellt haben, drohen unter Umständen Liquiditätsengpässe.