Musikstreaming-Dienste: Aktuelle Entwicklungen und bevorstehende Änderungen

Musikstreaming-Dienste erfreuen sich seit einigen Jahren wachsender Beliebtheit. Dies ist auch ein Spiegelbild des veränderten Konsumentenverhaltens beim Hören von Musiktiteln. Viele Kunden schätzen die Flexibilität und die große Auswahl bei Streamingdiensten.

Einige wissenswerte Infos über das Geschäft mit dem Musikstreaming sowie aktuelle Entwicklungen und erwartete Änderun-gen sollen im folgenden Artikel dargestellt werden.

Worin unterscheiden sich Musikstreaming und ein Musikdownload?

Bei einem Musikdownload werden Musikdateien beispielsweise von kostenpflichtigen Musik-Shops, Internet-Radios oder von illegalen Webseiten und anderen illegalen Anbietern auf ein Endgerät, z.B. Computer, Laptop oder Smartphone gespeichert. Diese Musikdateien können jederzeit angehört werden und auf CDs gebrannt werden, nach dem Erwerb besitzt der Konsument sozusagen die Musiktitel.

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Bei Streamingdiensten kommt die Musik als Datenstrom (englisch „stream“) beim Kunden an. Dabei werden die Musiktitel nicht als Datei gespeichert, sondern gelangen über eine bezahlte Flatrate oder einen beschränkten kostenlosen Zugang direkt auf das jeweilige Endgerät. Beim Streamen ist der Benutzer nicht an eine festgelegte Abfolge von Liedern wie beim herkömmlichen Radio oder Web-Radio gebunden, sondern kann verschiedenste Titel von Interpreten abspielen lassen.

Der Kunde kann sich eine individuelle Playlist aus verschiedenen Genres und Liedern von Künstlern, die im Angebot des jeweiligen Streamingdienstes vorhanden sind, erstellen. Des Weiteren können die Benutzer Vorschläge und Empfehlungen unterbreiten, so dass andere Kunden neue Künstler und Lieder entdecken können. 

Wissenswertes zu Musikstreaming-Diensten

Das Geschäft mit Musikstreaming-Diensten boomt. Grundlage für das Wachstum der Streaming-Dienste ist die riesige Auswahl an Musik und das Versprechen einiger Dienste, dass Kunden über das Internet die Musik aus Katalogen nahezu aller Plattenfirmen und Musikverlage uneingeschränkt und, so oft sie wollen, anhören können.

Die uneingeschränkte Nutzung ist jedoch bei der kostenlosen Version der verschiedenen Dienste nicht möglich, sondern erst nach der Erstellung eines kostenpflichtigen Premiumaccounts. Durch das Bezahlen einer pauschalen Gebühr, bei den meisten Anbietern liegt diese zwischen fünf und zehn Euro, kann dieser Account erstellt werden.

Premiumkunden haben dann die Möglichkeit, Musik auch offline zu hören, sowohl stationär auf dem Computer oder Laptop, als auch mobil auf dem Smartphone mithilfe von Apps, über die die Kunden Lieder direkt auf das Gerät laden können und so den Verbrauch einer großen Menge an Datenvolumen verhindert wird.

In Deutschland sind Konsumenten bei Online-Streaming von musikalischen sowie audiovisuellen Inhalten auf der sicheren Seite, wenn diese Dienste durch lizensierte Anbieter zur Verfügung gestellt werden. Einen Vergleich verschiedener Musikstreaming-Dienste mit einer Übersicht über die jeweilige Anzahl an verfügbaren Liedern, eine Auflistung sowie Beschreibung weiterer Funktionen liefert diese Webseite. Zu den vorgestellten Diensten, wie beispielsweise Spotify oder Deezer, könnte zeitnah ein weiterer Dienst von Apple hinzukommen.

Aktuelle Entwicklungen und bevorstehende Änderungen am Musikstreaming-Markt

Schlechte Nachrichten für den Musikstreaming-Dienst Simfy aus Berlin. Laut diesem Artikel der WirtschaftsWoche darf der Streaming-Anbieter aktuell keine Musik von einigen Plattenfirmen anbieten – darunter mit Warner Music eines der führenden Plattenlabels. Ob es sich um eine zeitlich begrenzte Maßnahme oder eine dauerhafte Entscheidung handelt, darüber gibt es derzeit keine genauen Angaben.

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Der Online- und Versandhändler Amazon hat letztes Jahr einen eigenen Streamingdienst für Musiktitel gestartet. Dieser trägt den Namen "Prime Music“, ist für Premium-Kunden kostenlos und läuft vorerst nur in den USA an. Die Anzahl an verfügbaren Musiktiteln ist mit etwas mehr als einer Million Liedern im Vergleich zu anderen führenden Streamingdiensten relativ gering, zudem ist das weltweit größte Musiklabel in diesem Angebot noch nicht verfügbar.

Der Technologiekonzern Apple plant 2015 ebenfalls ins Musikstreaming-Geschäft einzusteigen. Der neue Musikstreaming-Dienst soll den Namen "Beats Music" erhalten und auf Technologien von Beats Electronics basieren. Seit der Übernahme des Kopfhörerherstellers Beats im August 2014 wird bereits über Apples Pläne für einen eigenen Streamingdienst spekuliert. Der Dienst soll 7,99 US-Dollar pro Monat kosten und wäre damit günstiger als der Premiumdienst der derzeit führenden Anbieter.

Zudem wird erwartet, dass Apple den Streamingdienst in sein Betriebssystem iOS, den iTunes Media Store und auch in Apple TV integriert. Die offizielle Vorstellung soll im Juni 2015 erfolgen. 

Studie über Aufteilung der Einnahmen

Die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young haben jüngst im Auftrag des Verbandes der französischen Musikindustrie Syndicat National de l’Édition Phonographique (SNEP) analysiert, wer welchen Anteil an den monatlichen Gebühren in Höhe von 9,99 Euro, die Premiumkunden bei den Streaming-Diensten Spotify und Deezer bezahlen, erhält.

Wie der Stern unter anderem berichtet, werden 6,24 Euro der Monatsgebühr bei Spotify an die Musikbranche weitergegeben. Von dem Gesamtbetrag werden zudem noch etwa 17 Prozent Steuern abgezogen, so dass dem Streamingsdienst 21 Prozent bleiben. Von den 6,24 Euro gehen 73 Prozent an die Labels, die Künstler erhalten 11 Prozent. Somit bleiben für die Musiker nur rund 7 Prozent der monatlichen Einnahmen eines Premiumaccounts, 10 Prozent gehen an die Texter und Komponisten.

Hinsichtlich der Höhe des Gewinns werden in der Studie folgende Zahlen genannt: Die Plattenfirmen können 5 Prozent ihres Anteils als Gewinn vermelden. Dieser niedrige Prozentsatz resultiert aus der Beteiligung vieler Akteure: Produzenten, Tontechniker, Mieten für das Studio. Marketing und Vertrieb müssen unter anderem auch aus diesem Topf bezahlt werden. In konkreten Zahlen ausgedrückt erhalten die Plattenfirmen Ernst & Young zufolge 26 Cent pro Abonnement, Spotify selbst 10 Cent, die Künstler 68 Cent. Bei den letzten Zahlen handelt es sich um Angaben hinsichtlich des Reingewinns.

Quelle:

Beschwerden von Künstlern über zu geringe Einnahmen

Seit Jahren gibt es bei Musikern Beschwerden über eine zu geringe Beteiligung an den Einnahmen aus den Streaming-Geschäften. Im Jahr 2014 beschloss etwa die berühmte und derzeit erfolgreichste Sängerin Taylor Swift, dass ihre Musik nicht weiter über Spotify zu hören sein wird. Die erwähnte Studie offenbart aber auch, dass Musiker vom Boom der Streaming-Dienste profitieren.