Digitales Erbe: wichtiges Wissen zur Nachlassverwaltung Ihrer Daten

Es geht Jeden an, mich genauso wie Sie, und trotzdem wird das Thema irritierend hartnäckig ignoriert: Was geschieht denn nach dem Ableben mit den Daten auf PC, Notebook und Tablet, in den Nutzerprofilen in den Online-Communities? Der BITKOM-Verband hat hierzu wichtige Hinweise zur Handhabung Ihres digitalen Erbes zusammengefasst, die Sie unbedingt kennen sollten.

Mehr als 50 Millionen Deutsche nutzen das Internet, rund 30 Millionen haben Profile in Online-Communitys. Unter den 850.000 Menschen, die jedes Jahr in Deutschland sterben, sind also zwangsläufig immer mehr Internet-Nutzer. Doch was passiert mit den Daten, wenn sich ein PC- und Internet-Anwender final aus den irdischen Communities zurückzieht? Fakt ist: Verdrängen ist keine gute Idee, besser ist es, dieses Thema sehr sorgfältig auf- und vorzubereiten. Der deutsche BITKOM-Verband ist dieser Frage nachgegangen und rät Angehörigen, den digitalen Nachlass prinzipiell genauso sorgfältig wie Schriftstücke aus Papier zu behandeln und zu beachten.

Das leuchtet ein, denn beispielsweise werden Versicherungs- und Kreditverträge immer häufiger nur noch digital hinterlegt, mancher Schriftverkehr zu wichtigen Lebensumständen ist nur auf einem Rechner oder sogar nur bei einem Online-Dienstleister zugängig. Um bei der Bewältigung der persönlich schwierigen Situation der Nachlassregelung keine grundsätzlichen Fehler zu machen, wird Folgendes geraten:

1. Einsicht von Daten auf dem PC

Erben haben legal Zugriff auf den PC und Speichermedien des Verstorbenen und dürfen die dort gespeicherten Daten lesen. Die Entscheidung, was damit passiert, liegt bei den Erben – wenn im Testament nichts anderes geregelt ist.

2. Zugriff auf Online-Daten

Virtuelle Adressbücher, online gespeicherte E-Mails, Bilder und Profile gehören ebenfalls den Erben. Rechte an Homepages gehen auf sie über. Erben haben das Recht, auf Benutzerkonten des Verstorbenen zuzugreifen. Sie dürfen bei Internet-Anbietern neue Passwörter anfordern, um mit den Accounts "wie ein Eigentümer" umgehen zu können. Als Legitimation dienen in der Regel Sterbeurkunde und Erbschein.

3. Community-Profile

Profile werden nicht automatisch gelöscht. Meist können die Erben entscheiden, was damit passiert, und die Anbieter richten sich weitgehend nach ihren Wünschen. Je nach Community gibt es verschiedene Möglichkeiten. Bei manchen wird das Profil unsichtbar geschaltet, sobald der Betreiber vom Tod eines Mitglieds erfährt, etwa durch andere Nutzer. Zur Überprüfung wird eine E-Mail versendet, nach einiger Zeit ohne Reaktion wird das Profil gelöscht. Andere Anbieter setzen sich mit Angehörigen in Verbindung, sobald sie vom Tod eines Mitglieds erfahren. Viele Betreiber erfahren es aus dem Netzwerk selbst, wenn ein Mitglied verstorben ist. Oft melden sich dann Freunde oder Geschäftspartner.

Wenn die Erben es wünschen, wird in manchen Communitys das Profil in der Trauerzeit noch eine Weile angezeigt. Freunde können dann noch Nachrichten im Gästebuch hinterlassen. Erben sollten die Betreiber von Communitys von sich aus ansprechen, wenn sie entsprechende Mitgliedschaften des Verstorbenen kennen. Wenn Freunde Bilder des Verstorbenen veröffentlichen wollen, brauchen sie bis 10 Jahre nach seinem Tod die Einwilligung der Erben.

4. Regelung von Datenzugriff und -verwendung

Um rechtliche Zweifelsfälle zu vermeiden, sollte jeder, der seinen Nachlass oder den Nachlass eines anderen regelt, die Verwendung privater Daten einbeziehen. So kann bestimmt werden, wer Zugriff auf welche Daten erhält. Auch kann die Löschung von Daten verfügt werden. Der Umgang mit persönlichen Daten kann in einem Testament oder Erbvertrag geregelt werden. Eine entsprechende Verfügung kann auch separat verfasst werden.

5. Handhabung der Privatsphäre

Die Entscheidung, ob Erben Einblick nehmen in die digitale Privatsphäre eines Verstorbenen, sollte bewusst getroffen werden. Einerseits können sich darin wichtige Hinweise befinden für die Entscheidung, ob sie das Erbe annehmen sollen – etwa in Bezug auf Kredite oder andere mögliche Risiken. Anderseits können sich in E-Mails, Community-Postfächern und PC-Dateien sensible private Informationen befinden, die Angehörige negativ überraschen können.

6. Passwörter hinterlassen

Am sichersten hinterlässt ein Nutzer seine Passwörter in einem Umschlag beim Notar. Es gibt auch spezialisierte Firmen, die für den Todesfall die wichtigsten Passwörter und Dokumente speichern. Der BITKOM rät, solche Angebote genauestens zu prüfen. Selbst wenn Anbieter umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen haben, sollten Nutzer darüber nachdenken, ob sie derart sensible Daten gesammelt einem Dienstleister überlassen. Man sollte gut begründetes Vertrauen zu einem solchen Dienstleister oder besondere Gründe für diese Art der Vorsorge haben.