Die neuen GEZ-Gebühren gelten auch für Ihren PC

Die neuen GEZ-Gebühren für Ihren PC sind ärgerlich – aber wenigstens eine Betriebsausgabe! Seit dem 1. Januar 2007 müssen Sie für Ihre betrieblichen PCs zwar keine TV-Gebühr – wie anfangs geplant – aber immerhin Rundfunkgebühren zahlen. Beachten Sie aber dabei: Die GEZ-Gebühren von 5,52 € pro Monat können Sie als Betriebsausgabe geltend machen – das lindert den Ärger wenigstens ein bisschen.
Was Sie bei den GEZ-Gebühren für den PC beachten sollten
  • Die GEZ-Gebühren für den PC werden nur einmal fällig! Haben Sie in Ihrem Unternehmen mehrere PCs oder auch Angestellte mit eigenem Arbeitsplatz, sind alle mit den monatlichen 5,52 € abgegolten.
  • Wenn Sie ein Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten haben – also etwa ein Geschäft mit drei Filialen, die über die Stadt verteilt sind – dann ist es noch nicht geklärt, ob Sie die GEZ-Gebühren nur einmal pro Monat für das gesamte Unternehmen oder für jede Filiale einzeln zahlen müssen. Zahlen Sie im Zweifel nur einmal für das Unternehmen! Das Schlimmste was Ihnen passieren kann, ist das Sie für die Filialen nachzahlen müssen. Eine Strafe oder ein Bußgeld kann die GEZ nicht verhängen – auch wenn sie das gelegentlich in ihren Werbekampagnen so andeutet.
  • Haben Sie ein Büro und arbeiten am Wochenende zu Hause, dann müssen Sie für den PC zu Hause keine zusätzlichen GEZ-Gebühren bezahlen, wenn Sie für den Privathaushalt bereits Rundfunkgebühren zahlen.
  • Arbeiten Sie aber ausschließlich im Home-Office innerhalb Ihrer Privatwohnung oder Ihres -hauses, dann werden die 5,52 € GEZ-Gebühren für den betrieblichen PC zusätzlich auch dann fällig, wenn Sie bereits als Privatmann Rundfunkgebühren bezahlen.