Beeinträchtigt Street View von Google die Privatsphäre?

Die Zahlen die Suchmaschinenanbieter Google nun veröffentlichte, können kaum dem Hype gerecht werden, der um sie gemacht wurde. Hunderttausende kündigten an gegen den neuen Service Street View vorgehen zu wollen, lediglich 250.000 legten jetzt nach Angaben von Google aber Widerspruch ein.

Street View heißt der neue Service von Google, der es ermöglicht, ganze Straßenzüge in zahlreichen Städten weltweit dreidimensional zu betrachten. Dafür sind monatelang speziell ausgerüstete Fahrzeuge allein durch 20 deutsche Großstädte gefahren und haben die Häuserfronten ganzer Viertel fotografiert. Nun legten 250.000 Menschen Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Wohnungen ein.

250.000 Widersprüche gegen Street View
Ein häufig geäußertes Bedenken gegen die Veröffentlichung von privaten Wohnhäusern bei Street View ist, dass Menschen sich in ihrer Privatsphäre eingeschränkt sehen. Aus diesem Grunde gab es eine Widerspruchsfrist, binnen derer man diese Veröffentlichung verweigern konnte. Die Bilder der betroffenen Wohnungen wurden in diesem Falle verschwommen dargestellt. Doch hätte man nach den vorangegangen Protesten gegen das Angebot von Google annehmen können, dass die Zahl der Widersprüche noch wesentlich höher ausfällt. 

Was Street View bewirken kann
Warum jemand nicht möchte, dass sein Wohnhaus öffentlich abgebildet wird, mag viele Gründe haben. Aber egal welcher es auch ist, dieser Wunsch ist zu respektieren. Nicht umsonst hat man früher um Burgen Schutzmauern gebaut. Niemand sollte sehen, wie man darin lebt. Durch Street View wird nun quasi das persönliche Refugium zur Postkarte und man selbst empfindet sich eventuell wie auf dem Präsentierteller. Andere wiederum genießen die neuen Einblicke, die sich durch den Service ergeben. 

Street View: ja oder nein?
Auch wenn Sie sich vielleicht bislang keine Gedanken gemacht haben, ob Ihr Haus auch mit Street View zu sehen ist, können Sie jederzeit Ihre „passive Zustimmung“ zur Veröffentlichung zurückziehen. Denn Kritikpunkte sind auf jeden Fall gegeben: Es stellt sich z.B. die Frage, welche Informationen Kriminelle oder potenzielle Einbrecher aus den im Internet veröffentlichten Informationen ziehen können und ob so eine Veröffentlichung etwa zur persönlichen Gefährdung beitragen kann.