Zustellung einer Kündigung im Rahmen der Ausbildung

Die Zustellung einer Kündigung ist an und für sich nicht unbedingt schwer. Das gilt auch bei Auszubildenden. Theoretisch kann man das Schreiben einfach mit der Post versenden. Allerdings dürfte es dann schwierig sein, die Zustellung hinterher zu belegen. Besser ist daher die persönliche Übergabe oder die Zustellung der Kündigung durch einen Boten.

Es sollte möglichst selten vorkommen, aber manchmal lässt es sich nicht vermeiden: Die Kündigung eines Auszubildenden. Liegen die Voraussetzungen dafür vor, ist sie allerdings oftmals unverzichtbar, um künftigen Ärger (auch für andere) zu vermeiden. Was jetzt noch zu beachten ist, ist eine rechtssichere Zustellung der Kündigung.

Handelt es sich bei dem Auszubildenden, der die Kündigung erhalten soll, um eine volljährige Person, die gerade im Haus ist, dann ist die Sache recht einfach: Sie können ihm das Kündigungsschreiben im Betrieb übergeben. Und ganz wichtig: Lassen Sie sich die Zustellung der Kündigung schriftlich bestätigen.

Ist der Auszubildende minderjährig, wird es etwas schwieriger. Zusätzlich müssen nämlich dann auch die Eltern des Auszubildenden die Kündigung erhalten. Die Zustellung kann also in der Regel nur bei ihnen zu Hause erfolgen. Gleiches gilt, wenn der Azubi z. B. aus Krankheitsgründen zu Hause ist. Auch dann müssen Sie die Kündigung dort rechtssicher zustellen.  

Die Zustellung der Kündigung beim Azubi zu Hause 
Zu empfehlen ist vor allem die Zustellung der Kündigung durch einen Boten. Keine Probleme gibt es, wenn der Azubi bzw. seine Eltern zu Hause sind und auch die Tür öffnen. Der Bote kann so das Schreiben übergeben und sich den Empfang schriftlich bescheinigen lassen.

Was aber, wenn niemand öffnet? Wenn Sie einen unabhängigen Boten mit der Zustellung der Kündigung beauftragen, dann reicht es aus, wenn dieser das Schreiben in den Briefkasten steckt. Das sollte allerdings nicht erst am letzten Tag einer möglichen Frist geschehen. Denn man kann nicht davon ausgehen, dass ein Briefkasten mehrmals täglich geleert wird. Zudem sollte der Bote sein Vorgehen in einem Zustellungsprotokoll dokumentieren. Darin sollte die Zustellung mit Datum, Uhrzeit, Adresse und Vorgehensweise (Klingeln, kein Öffnen, Briefkasten) geschildert sein. 

Mit einem Zustellungsprotokoll eines unabhängigen Boten können Sie die Zustellung einer Kündigung später vor Gericht rechtssicher beweisen.