Wie Sie den Arbeitsplatz für einen Auszubildenden freihalten

Sie kennen bestimmt das Problem: Für ihren leistungsstarken Auszubildenden ist der ideale Arbeitsplatz freigeworden. Allerdings hat der Azubi noch ein halbes oder ein Jahr Ausbildung vor sich. Der Arbeitsplatz kann so lange aber nicht unbesetzt bleiben. Aus betrieblichen Gründen und möglicherweise aufgrund des Drucks der Abteilungsleitung muss er sofort besetzt werden. Was nun?

Wichtig ist, dass Sie als Ausbilder möglichst verhindern, dass dieser für Ihren Azubi ideale Arbeitsplatz sofort und langfristig besetzt wird. Das war früher zwar in vielen Fällen unvermeidbar, kann aufgrund eines Gerichtsurteils aus dem Jahr 2012 allerdings heute verhindert werden.

Denn das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass Sie den Arbeitsplatz mit einer befristeten Kraft solange besetzen dürfen, bis Ihr Azubi seine Ausbildung beendet hat (Az. 19 SA 1460/11 vom 20.3.2012).

Was heißt das nun konkret? In der Regel brauchen Sie einen so genannten Sachgrund, um einen befristet Beschäftigten einzustellen. Aus §14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gehen verschiedene Sachgründe hervor. Was dort allerdings nicht steht, ist der Fall einer befristeten Beschäftigung, um einem Auszubildenden zu einem späteren Zeitpunkt diesen Arbeitsplatz zu überlassen. Trotzdem hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden, dass eine solche Verfahrensweise korrekt ist. Warum?

Gründe für das Urteil

Die Aufzählung der Sachgründe im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist keineswegs vollständig. Schließlich heißt es dort, dass ein sachlicher Grund insbesondere dann vorliegt, wenn… . Das Wort "insbesondere" deutet darauf hin, dass weitere Befristungsgründe hinzu kommen können. Sie müssen allerdings gleichwertig sein.

Das Landesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung klargemacht, dass die "Freihaltung" eines Arbeitsplatzes für einen Auszubildenden ein gleichwertiger Sachgrund ist. Für Sie als Ausbildungsverantwortlicher bedeutet das: Sie dürfen einen Arbeitnehmer mit der Begründung befristet einstellen, dass der Arbeitsplatz später von einem Auszubildenden, der seine Lehre bislang noch nicht beendet hat, besetzt wird.

Stelle für Azubi freihalten: So gehen Sie vor

Konkret sollten Sie auf der Basis dieses Gerichtsurteils folgendermaßen handeln: Ermitteln Sie bereits heute, welche Auszubildenden voraussichtlich im kommenden Jahr ihre Ausbildung beenden werden und welche von diesen Sie gerne übernehmen wollen.

Stellen Sie fest, ob bereits jetzt oder innerhalb der nächsten Monate eine passende Stelle für diese oder diesen Auszubildenden und künftigen Mitarbeiter frei wird. Sprechen Sie mit den Personalverantwortlichen und den potenziell künftigen Vorgesetzten und schlagen Sie dabei vor, dort später einen bestimmten Auszubildenden unterbringen zu wollen.

Selbstverständlich sollten Sie das vorab, ohne tatsächlich Versprechungen zu machen, mit dem Azubi abstimmen. Verweisen Sie bei Ihrer Argumentation darauf, dass es rechtlich möglich ist, die Stelle übergangsweise mit einem befristet Beschäftigten zu besetzen.