Darf ein Azubi vor der Ausbildung kündigen?

Bewerber um einen Ausbildungsplatz sind zurzeit in einer guten Position. Nie waren in den letzten Jahren die Chancen auf die Wunsch-Lehrstelle so gut wie 2011. Am Ende der Bewerbungsphase hat der potenzielle Azubi häufig mehrere Angebote oder sogar Verträge. Kann er einen Vertrag dann bereits vor Beginn der Ausbildung kündigen?

Eine Kündigung, bevor die Ausbildung beginnt, ist in der Tat möglich – und das sogar ziemlich unkompliziert. Der Azubi darf nämlich zu den Bedingungen kündigen, die das Berufsbildungsgesetz für die Probezeit vorsieht. Konkret bedeutet das: 

  • Er muss keine Frist einhalten.
  • Er muss keinen Grund angeben.
  • Aber auch: Er muss die Kündigung schriftlich formulieren.

Kündigt der Azubi formgerecht, dann findet die Ausbildung nicht statt 
Für Sie als Ausbildungsverantwortlichen bedeutet das: Finden Sie bereits vor der Ausbildung einen Brief (oder auch nur einen Zettel) im Briefkasten, mit dem der Azubi kündigt, dann gibt es den gültigen Ausbildungsvertrag nicht mehr. Sie müssen sich leider um Ersatz bemühen. Auf der anderen Seite: Wenn der Bewerber so verfährt, ist das zwar für Sie ärgerlich, aber immer noch besser, als wenn der potenzielle Azubi nicht kündigt und am ersten Ausbildungstag einfach nicht erscheint. 

Klar, dann hätte der verhinderte Azubi einen formellen Fehler gemacht, da er keine schriftliche Kündigung ausgesprochen hat. Allerdings macht es wenig Sinn zu versuchen, den Bewerber umzustimmen. Ein Azubi, der nicht zu Ihnen will, aber aus formellen Gründen gezwungen wird, ist wahrlich keine gute Voraussetzung für eine fruchtbare Ausbildung. Zudem könnte er die schriftliche Kündigung jederzeit nachholen. Erscheint der erwartete Azubi also am ersten Ausbildungstag nicht, müssen Sie sehr kurzfristig für Ersatz sorgen, was natürlich kein leichtes Unterfangen ist.  

Maßnahmen, damit der Azubi nicht vorzeitig kündigt 
Ganz verhindern können Sie eine solche Situation nicht. Allerdings können Sie die Wahrscheinlichkeit, dass der Azubi vor der Ausbildung kündigt oder einfach nicht kommt, einschränken, indem Sie zwischen Vertragsabschluss und Ausbildungsbeginn mit dem Azubi in Kontakt bleiben: ein Brief zum Geburtstag, das Zusenden der Mitarbeiterzeitschrift oder das telefonische Abklären einer Formalie sind Möglichkeiten, die Bindung an den Betrieb bereits vor der Ausbildung zu erhöhen.