Wenn der Azubi Schadenersatz verlangt

Leider kommt es vor, dass ein Ausbildungsverhältnis eskaliert. Wenn der Azubi beispielsweise durch die Prüfung fällt und die Schuld bei anderen sucht, dann spitzt sich die Situation zu. Und wenn der Betrieb tatsächlich nicht ordentlich ausgebildet hat, dann kann Schadenersatz fällig werden.

Die Prüfung nicht zu bestehen, das kann vorkommen. Möglicherweise hatte man einen schlechten Tag oder wenig gute Rahmenbedingungen, um sich vorzubereiten. Ein Auszubildender kann anschließend noch 2 weitere Anläufe nehmen. Innerhalb derer sollte es klappen – mit Unterstützung des Betriebes, der den Azubi bis zu maximal einem weiteren Jahr als Auszubildender weiter beschäftigen muss.

Wird der Auszubildende allerdings im Rahmen der Prüfung mit Aufgaben konfrontiert, die er nicht lösen kann, weil ihm das einfach nicht beigebracht wurde, dann wird er schon die Frage nach der Schuld stellen. Hat er sich selbst nicht ausreichend gekümmert? Oder hätte er sich gar nicht kümmern können, sondern der Betrieb wäre eigentlich an der Reihe gewesen. Unter ganz bestimmten Umständen könnte der Ausbildungsbetrieb dann schadenersatzpflichtig werden.

Das sind die Voraussetzungen für berechtigte Schadenersatzforderungen

Es genügt allerdings nicht, dass der Azubi unkonkret behauptet, er sei nicht ausreichend auf die Prüfung vorbereitet worden. Er muss bei seiner Beweisführung schon viel konkreter werden. So hat er exakt darzulegen, aufgrund welcher Mängel er die Prüfung nicht bestanden hat. Zudem ist der Beweis zu erbringen, dass genau diese Kenntnisse und Fertigkeiten in der Ausbildung keine Rolle spielten. Gelingt ihm hier eine lückenlose Argumentation, dann besteht tatsächlich die Möglichkeit, vom Ausbildungsbetrieb Schadensersatz zu fordern. Immer vorausgesetzt, dem Auszubildenden ist ein Schaden tatsächlich auch entstanden.

Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich dann in der Regel nach dem tatsächlichen Schaden. Wenn ein Azubi also durch die Prüfung fällt und er deswegen einen Job in diesem Beruf erst 6 Monate später ausführen kann, ist ihm zweifellos ein finanzieller Schaden entstanden. Denn seine Vergütung nach der Ausbildung liegt deutlich höher als die Ausbildungsvergütung selbst. Den Schaden in der Höhe der Differenz zwischen beiden Vergütungen für die Dauer von 6 Monaten hätte der Ausbildungsbetrieb dann zu entrichten.

Wie können Sie das verhindern?

Damit nicht Sie irgendwann in die Situation kommen, Schadenersatz zu zahlen, bilden Sie qualitativ gut und lückenlos aus. Nehmen Sie sich für den jeweiligen Beruf den Ausbildungsrahmenplan vor und achten Sie darauf, dass jedes einzelne Ausbildungsziel erreicht wird. Machen Sie alle Ausbildungsziele in den ausbildenden Abteilungen transparent, so dass sich jeder einzelne Ausbilder seinen Zielen verpflichtet sieht. So übersehen Sie nichts und verhindern erfolgreich, dass die Schuld für eine nicht bestandene Abschlussprüfung bei Ihnen gesucht und gefunden wird.