Warum das genaue Ausbildungsende von wichtiger Bedeutung ist

Beim genauen Datum des Ausbildungsendes handelt es sich nicht nur um eine Formalie. Es ist vielmehr oftmals von entscheidender Bedeutung im Hinblick auf die Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Azubi nicht übernommen werden sollte oder für ihn ein befristeter Arbeitsvertrag geplant ist.

Das Problem: In jedem Ausbildungsvertrag ist ein genaues Ausbildungsende eingetragen. Dieses hat mit der Realität in den allermeisten Fällen aber gar nichts zu tun. Es handelt sich hierbei um eine rein formale Angabe mit einem Datum, das sich errechnet aus Ausbildungsbeginn plus Ausbildungsdauer laut Ausbildungsordnung.

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Wie ist das Ausbildungsende geregelt

Wann die Ausbildung genau endet, das geht aus §21 Berufsbildungsgesetz hervor. Danach endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss, wenn der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit – und genau das ist die Regel – die Abschlussprüfung besteht. Konkret bedeutet das: Der Prüfungsausschuss teilt dem Azubi nach dem letzten Teil der Abschlussprüfung mit, dass er diese bestanden hat.

Ab diesem Zeitpunkt ist er nicht mehr Auszubildender. Die Konsequenzen: Er muss und darf nicht mehr im Ausbildungsbetrieb arbeiten und hat keinen Anspruch mehr auf die Ausbildungsvergütung.

Vorsicht Falle: Wenn eine nicht geplante, unbefristete Übernahme Realität wird

Nach bestandener Abschlussprüfung ist der ehemalige Azubi somit ohne Vertrag. Kommt er nun in den Ausbildungsbetrieb – und das wird er im Regelfall tun, um von seiner erfolgreichen Prüfung zu berichten und sich ein wenig feiern zu lassen – dann darf er auf keinen Fall seine Arbeit wieder aufnehmen.

Hierfür braucht er nämlich einen Arbeitsvertrag. Soll er nicht übernommen werden, dann wird er keinen erhalten. Arbeitet er trotzdem nach bestandener Abschlussprüfung, dann kommt ein solcher Arbeitsvertrag allerdings durch schlüssiges Handeln zustande. Denn schließlich hat der ehemalige Azubi gearbeitet und Sie als Ausbilder bzw. Vorgesetzter haben es gesehen und akzeptiert. Dieser Arbeitsvertrag, der keineswegs auf Schriftform angewiesen ist, ist zudem unbefristet.

Auf diese Art und Weise kann ein Azubi, der für die Übernahme nicht eingeplant war, zu einem unbefristet Beschäftigten werden. Gleiches gilt für den Fall, dass der ehemalige Auszubildende einen befristeten Vertrag erhalten soll, dieser aber direkt nach der Abschlussprüfung nicht unterschrieben, aber die Arbeit bereits aufgenommen wurde.

Fazit

Seien Sie also auf der Hut und beachten Sie: Generell keine Beschäftigung durch ehemalige Azubis, bevor Sie sich bewusst einen schriftlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben.