Wann genau endet die Berufsausbildung?

Die Frage klingt eigentlich sehr simpel, ist aber letztendlich doch gar nicht so leicht zu beantworten. Vor allem aber ist sie wichtig für Sie als Ausbilder. Das gilt sowohl für den Fall, dass Sie Ihren Azubi übernehmen wollen, als auch, wenn keine Übernahme geplant ist.

Wenn es darum geht, wann eine Berufsausbildung beendet wird, ist eigentlich der Blick in den Ausbildungsvertrag die logische Konsequenz. Allerdings: Das genaue Datum, das Sie hier sehen, ist in aller Regel nicht relevant. Sie werden dort ein Datum finden, dass sich nach dem Beginn und der Dauer der Berufsausbildung richtet. Beispiel: Hat die Ausbildung am 1. September 2010 begonnen und dauert sie 3 Jahre, dann endet die Ausbildung laut Ausbildungsvertrag – zumindest theoretisch – am 31. August 2013.

Was man zu Beginn der Ausbildung, als der Ausbildungsvertrag aufgesetzt wurde, allerdings noch nicht wusste: Wann finden eigentlich die Abschlussprüfungen statt? Und genau hier ist der Knackpunkt. Nach dem Berufsbildungsgesetz endet die Ausbildung nämlich bei vorzeitigem Bestehen der Abschlussprüfung mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

In der Regel findet der letzte Teil der Abschlussprüfung nicht am 31. August statt, sondern schon einige Wochen vorher. Das bedeutet: Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung beispielsweise am 11. Juli 2013 und das Ergebnis wird verkündet, dann war das der letzte Tag der Ausbildung.

Übernahme vorgesehen: So stellen Sie die Vergütung um

Wenn Sie den Auszubildenden, der von seiner bestandenen Abschlussprüfung am 11. Juli direkt nach dem mündlichen Teil der Prüfung Kenntnis erlang, übernehmen wollen, dann ist folgendes zu beachten: Bis zum 11. Juli zahlen Sie ihm die Ausbildungsvergütung. Ab dem 12. Juli hat er bereits ein Recht darauf, das Gehalt eines Ausgelernten zu bekommen. Sie müssen in dem entsprechenden Monat also anteilig Ausbildungsvergütung und anteilig "Gesellenlohn" zahlen.

Noch wichtiger wird das Datum des letzten Ausbildungstages, wenn Sie den Azubi nicht übernehmen wollen. Dann hat er nämlich am 12. Juli keinen Vertrag mehr. Würde er nun im Unternehmen erscheinen und seine Arbeit wieder aufnehmen (möglicherweise, weil er denkt, das Datum im Ausbildungsvertrag ist relevant), Sie als Ausbilder nehmen das zur Kenntnis, tun aber nichts dagegen, dann begründet sich ein neuer Arbeitsvertrag.

Dieser Arbeitsvertrag kommt durch schlüssiges Handeln zustande, weil der ehemalige Azubi arbeitet und Sie das akzeptieren. Ein solcher Arbeitsvertrag muss nämlich nicht schriftlich abgeschlossen werden. Das Problem: Dieser Vertrag ist tatsächlich rechtswirksam und zusätzlich auch noch unbefristet. Achten Sie daher darauf, dass nicht zu übernehmende Azubis nach Bestehen der Abschlussprüfung in keinerlei Weise mehr bei ihnen tätig werden.